Blanquita
Bekannter Nutzer
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- 19 Feb. 2019
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
zu einem persönlichen Anliegen erhoffe ich mir Euren Rat / Eure Erfahrungen.
Es geht um ein Visum zur Familienzusammenführung, jedoch unter "fraglichen" Voraussetzungen.
Ich habe schon sehr viel recherchiert und bin trotzdem noch nicht auf zufriedenstellende Antworten gestoßen.
Zum Verständnis erstmal meine Hintergrundgeschichte:
Ich habe eine kleine Tochter (zwei Jahre alt) mit einem Kubaner aus Santiago de Cuba.
Ich verließ Santiago im Januar 2019, im dritten Monat schwanger, und habe meine Tochter in Deutschland geboren, sie ist also deutsche Staatsangehörige.
Es folgte der Versuch, meinen damaligen Partner vorerst mit einem Besuchsvisum zur Geburt nach Deutschland einzuladen; das Visum wurde aber abgelehnt. Nach einer geplanten und von mir aus verschiedenen Gründen abgesagten Hochzeit trennten wir uns schließlich vor einem Jahr; einerseits aus persönlichen Gründen, andererseits auch aus der Hoffnungslosigkeit der Situation heraus.
Trotzdem sind wir sehr regelmäßig in Kontakt und der Vater meiner Tochter zeigt großes Interesse, sie auch kennenzulernen und irgendwie bei ihr leben zu können.
Eigentlich war der Plan, im August erstmal nach Santiago zu fliegen, damit wir uns dort alle endlich wiedersehen können und danach weiterzusehen.
So wie die aktuelle Lage sich dort gestaltet, vergeht mir jedoch die Lust an einer Reise dorthin bzw. bezweifle ich, ob das mit einem Kleinkind unter den Voraussetzungen eine gute Idee ist.
Da ich ab September eine berufliche Weiterbildung anfange, ist der August der günstigste Zeitpunkt für ein Wiedersehen.
Am liebsten wäre mir, ihn mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland einzuladen.
Er könnte sich, losgelöst von seinem kubanischen Umfeld, unserer Tochter annähern und eine Beziehung zu ihr aufbauen. Je nachdem, wie das liefe, könnte man das Visum verlängern / ihm eine Unterkunft und einen Job suchen, oder eben er fliegt nach Ablauf des Visums zurück nach Santiago - und wir haben es wenigstens versucht.
Nun das Problem: überall lese ich, dass ein nationales Visum entweder Ehepartnern oder Elternteilen mit Sorgerecht eines minderjährigen deutschen Kindes gewährt wird.
Das Sorgerecht habe nur ich und ich möchte und kann es ihm nicht im Vornherein erteilen, weil er ja
a) gar nicht da ist (das heißt, ich bräuchte für sämtliche Entscheidungen seine Zustimmung und das ist über die Entfernung natürlich nicht möglich) und weil ich
b) ja noch nicht weiß, wie er sich mit unserer Tochter verhält/wie sich die Beziehung der beiden und auch die Möglichkeiten für ihn, hier Fuß zu fassen, gestalten.
Wir haben allerdings im Dezember eine Vaterschaftsanerkennung über die Botschaft in Havanna vornehmen lassen, in die ich hier auch eidesstattlich eingewilligt habe. D.h., er steht in den Dokumenten meiner Tochter und hat auch das offizielle Umgangsrecht (jedoch nicht Sorgerecht).
Jetzt meine Frage:
Meint ihr, es ist trotzdem möglich, ein nationales Visum genehmigt zu bekommen? War jemand in der gleichen Situation und kann von seinen Erfahrungen berichten? Kennt jemand von Euch einen Anwalt/Spezialisten für das Thema, bei dem ich vielleicht rechtlichen Rat einholen könnte? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin finanziell nicht gerade bombig aufgestellt.
Ich denke nur, unter den bestehenden Bedingungen müsste es doch "logisch" sein, dass ich ihm das Sorgerecht nicht ohne Weiteres erteilen kann...und trotzdem - auch trotz Trennung der Eltern - hat ein Kind ja ein Grundrecht darauf, mit seinem Vater eine Beziehung aufbauen zu können.
Regelmäßige Kontaktaufnahme, Videoanrufe etc. wären als "Bemühungen" jedenfalls vorhanden.
Ich danke Euch für das Lesen des langen Textes und freue mich sehr über Antworten!
Alles Liebe,
Blanquita
zu einem persönlichen Anliegen erhoffe ich mir Euren Rat / Eure Erfahrungen.
Es geht um ein Visum zur Familienzusammenführung, jedoch unter "fraglichen" Voraussetzungen.
Ich habe schon sehr viel recherchiert und bin trotzdem noch nicht auf zufriedenstellende Antworten gestoßen.
Zum Verständnis erstmal meine Hintergrundgeschichte:
Ich habe eine kleine Tochter (zwei Jahre alt) mit einem Kubaner aus Santiago de Cuba.
Ich verließ Santiago im Januar 2019, im dritten Monat schwanger, und habe meine Tochter in Deutschland geboren, sie ist also deutsche Staatsangehörige.
Es folgte der Versuch, meinen damaligen Partner vorerst mit einem Besuchsvisum zur Geburt nach Deutschland einzuladen; das Visum wurde aber abgelehnt. Nach einer geplanten und von mir aus verschiedenen Gründen abgesagten Hochzeit trennten wir uns schließlich vor einem Jahr; einerseits aus persönlichen Gründen, andererseits auch aus der Hoffnungslosigkeit der Situation heraus.
Trotzdem sind wir sehr regelmäßig in Kontakt und der Vater meiner Tochter zeigt großes Interesse, sie auch kennenzulernen und irgendwie bei ihr leben zu können.
Eigentlich war der Plan, im August erstmal nach Santiago zu fliegen, damit wir uns dort alle endlich wiedersehen können und danach weiterzusehen.
So wie die aktuelle Lage sich dort gestaltet, vergeht mir jedoch die Lust an einer Reise dorthin bzw. bezweifle ich, ob das mit einem Kleinkind unter den Voraussetzungen eine gute Idee ist.
Da ich ab September eine berufliche Weiterbildung anfange, ist der August der günstigste Zeitpunkt für ein Wiedersehen.
Am liebsten wäre mir, ihn mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland einzuladen.
Er könnte sich, losgelöst von seinem kubanischen Umfeld, unserer Tochter annähern und eine Beziehung zu ihr aufbauen. Je nachdem, wie das liefe, könnte man das Visum verlängern / ihm eine Unterkunft und einen Job suchen, oder eben er fliegt nach Ablauf des Visums zurück nach Santiago - und wir haben es wenigstens versucht.
Nun das Problem: überall lese ich, dass ein nationales Visum entweder Ehepartnern oder Elternteilen mit Sorgerecht eines minderjährigen deutschen Kindes gewährt wird.
Das Sorgerecht habe nur ich und ich möchte und kann es ihm nicht im Vornherein erteilen, weil er ja
a) gar nicht da ist (das heißt, ich bräuchte für sämtliche Entscheidungen seine Zustimmung und das ist über die Entfernung natürlich nicht möglich) und weil ich
b) ja noch nicht weiß, wie er sich mit unserer Tochter verhält/wie sich die Beziehung der beiden und auch die Möglichkeiten für ihn, hier Fuß zu fassen, gestalten.
Wir haben allerdings im Dezember eine Vaterschaftsanerkennung über die Botschaft in Havanna vornehmen lassen, in die ich hier auch eidesstattlich eingewilligt habe. D.h., er steht in den Dokumenten meiner Tochter und hat auch das offizielle Umgangsrecht (jedoch nicht Sorgerecht).
Jetzt meine Frage:
Meint ihr, es ist trotzdem möglich, ein nationales Visum genehmigt zu bekommen? War jemand in der gleichen Situation und kann von seinen Erfahrungen berichten? Kennt jemand von Euch einen Anwalt/Spezialisten für das Thema, bei dem ich vielleicht rechtlichen Rat einholen könnte? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin finanziell nicht gerade bombig aufgestellt.
Ich denke nur, unter den bestehenden Bedingungen müsste es doch "logisch" sein, dass ich ihm das Sorgerecht nicht ohne Weiteres erteilen kann...und trotzdem - auch trotz Trennung der Eltern - hat ein Kind ja ein Grundrecht darauf, mit seinem Vater eine Beziehung aufbauen zu können.
Regelmäßige Kontaktaufnahme, Videoanrufe etc. wären als "Bemühungen" jedenfalls vorhanden.
Ich danke Euch für das Lesen des langen Textes und freue mich sehr über Antworten!
Alles Liebe,
Blanquita
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