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Kontoauszüge fürs Visum

andi1300

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4 Apr. 2023
Beiträge
41
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14
Hallo,
um die Rückkehrbereitschaft für ein Schengen Visum zu beweisen, kann man Laut der deutschen Botschaft Kontoauszüge der letzten 3 Monate von der kubanischen Person vorlegen.
Jetzt ist meine Frage, ob jemand weiß, wie viel Geld dafür in etwa auf dem Konto sein muss.
Meine Idee wäre dabei, Geld auf dieses Konto zu senden und 3 Monate zu warten.
Danach würden wir die Kontoauszüge bei der Botschaft vorlegen.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Andi
 
Hat sich da was Grundlegendes verändert? Haben Cubanos nun alle Konto ? Was passiert da relevantes für D Embajada wichtiges? Früher ging alles en el Bolsio.
 
Hallo,
um die Rückkehrbereitschaft für ein Schengen Visum zu beweisen, kann man Laut der deutschen Botschaft Kontoauszüge der letzten 3 Monate von der kubanischen Person vorlegen.
Jetzt ist meine Frage, ob jemand weiß, wie viel Geld dafür in etwa auf dem Konto sein muss.
Meine Idee wäre dabei, Geld auf dieses Konto zu senden und 3 Monate zu warten.
Danach würden wir die Kontoauszüge bei der Botschaft vorlegen.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Andi
Hat dir das die DE Botschaft wirklich erzählt ?
Solange du die Verpflichtungserklärung unterschreibst und selbst Liquidität nachweisen kannst ist die Sache erledigt.
Ich habe das zwar immer über die Schweizer Botschaft gemacht, aber die Schengen Bedingungen sind die gleichen.
Benutze bitte mal die Suchfunktion, das Thema wurde schon öfters diskutiert
 
Nachweis zur Rückkehrbereitschaft und
Verpflichtungserklärung
sind aber verschiedene Dinge auch wenn beides im Zusammenhang mit der Visaerteilung steht. Deshalb ist durchaus vorstellbar, dass diese Info von der Botschaft kommt.
 
Hallo,
um die Rückkehrbereitschaft für ein Schengen Visum zu beweisen, kann man Laut der deutschen Botschaft Kontoauszüge der letzten 3 Monate von der kubanischen Person vorlegen.
Vermutlich wollen sie prüfen, ob regelmäßige Geldeingänge z.B. Lohnzahlungen eingehen.
 
Und dann drei Monate keine Kontobewegungen?
ja ich denke dafür sind dann keine Kontobewegungen notwendig. Denn ich denke die wollen nur sehen ob du für Kuba-Verhältnisse ein kleines Vermögen hast, wodurch du dir in Kuba ein besseres Leben leisten kannst. Das könnte die Rückkehrbereitschaft bestärken.
 
Hat dir das die DE Botschaft wirklich erzählt ?
Solange du die Verpflichtungserklärung unterschreibst und selbst Liquidität nachweisen kannst ist die Sache erledigt.
Ich habe das zwar immer über die Schweizer Botschaft gemacht, aber die Schengen Bedingungen sind die gleichen.
Benutze bitte mal die Suchfunktion, das Thema wurde schon öfters diskutiert
Das Problem ist, dass das Visum 2 mal wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden ist. Mit den Kontoauszügen will ich die Rückkehrbereitschaft erklären. Die Deutsch Botschaft schreibt auf ihrer Internetseite, dass du Kontoauszüge vorlegen kannst, sofern sie vorhanden sind. Deshalb denke ich, dass sie das berücksichtigen werden, wenn man auf dem Konto viel Geld hat.
 
Vermutlich wollen sie prüfen, ob regelmäßige Geldeingänge z.B. Lohnzahlungen eingehen.
Ich denke nicht, das man die Kontoauszüge vorlegen kann, damit sie nur die Lohnzahlungen prüfen können. Denn man sollte eine Arbeitsbescheinigung einreichen, auf der der Lohn drauf steht. Die Kontoauszüge wurden extra als eigen Punkt auf der Internetseite der Botschaft unter den vorzulegenden Unterlagen aufgezählt.
 
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