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Suche nach einer privaten Krankenversicherung nach Familienzusammenführung

Auch wenn du das gerne anders hättest
@Luz, erst wollte ich diesen Satz mit einem Hinweis versehen, weil ich nirgends eine solche Aussage gesehen habe und vermute, dass Du da etwas hineingedeutet hast.
Aber @Jose Ramon war etwas schneller.
Im Sinne des Forumsfriedens bitte ich aber darum, dieses Missverständnis nicht weiter zu eskalieren und per PN zu klären.
Ich denke aber auch, dass die Bemerkung von @Lutz nicht einer objektiven Beobachtung entspringt, ebenso aber nicht als Böswilligkeit gedeutet werden sollte.

Im Übrigen, "Perlen vor die ..."
gibt es bestimmt auch andere Leser, welche fachliche Informationen schätzen werden.
 
@Luz :
Auch die Forderung der Ausländerbehörde nach einem A1-Sprachzertifikat als Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist einfach höflich ausgedrückt falsch, um nicht zu sagen grobe Unwissenheit oder gar eine absichtlich falsche Auskunft. Ein ausländischer Elternteil eines minderjährigen deutschen, in Deutschland lebenden Kindes darf ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in Deutschland leben (kann/muss das dann halt per Integrationskurs „nachholen“) und hat einen grundgesetzlich geschützten Anspruch darauf. A1-Sprachzertifikat braucht man bei Ehegatten-Familienzusammenführung, nicht aber bei FZF zum leiblichen deutschen Kind. Lass Dich nicht unberechtigt abwimmeln!

Zum Thema laufender Ermittlungsverfahren kann ich nichts beitragen, da gab‘s bei meiner Cubine eine blütenreine Weste.
Dürfte aber je nach „Schwere“ des Vorwurfs auch das grundgesetzlich geregelte Zusammenleben in Deutschland im Regelfall nicht verunmöglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann es sein, dass sie aktuell nur eine Duldung hat wegen dem Strafverfahren. Denn dann ist das Ausländeramt für die medizinische Versorgung zuständig. Das bedeutet nicht, dass sie krankenversichert ist, sondern dass sie bei Krankheit das Ausländeramt kontaktieren muss und die ihr dann einen „Berechtigungsschein“ für den Arztbesuch ausstellt.
 
Visum gilt noch bis zum nächsten Termin bei der Ausländerbehörde. Bis dahin sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit hoffentlich eingestellt haben. Income ADAC Versicherung läuft allerdings Ende dieses Monats bereits aus, sodass vorher eine Lösung gefunden werden muss. Ohne gültigen Aufenthaltstitel vorweisen zu können ein schweres Unterfangen, obwohl es ja eine Verpflichtung dazu gibt, einen gültigen Versicherungsschutz zu haben.
Hoffnung macht mir die Information, dass perspektivisch doch eine gesetzliche Versicherung in Frage kommt. Weil mit diesen Versicherungsmaklern ich meine Probleme habe
 
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