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Suche nach einer privaten Krankenversicherung nach Familienzusammenführung

Luz

Kubakenner
Registriert
26 Juni 2021
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Hallo allerseits. Nachdem Tochter und Mutter vor fünf Monaten mit einer ADAC Incomeversicherung nach Deutschland eingereist sind ergibt sich nun ein für mich unerwartetes Problem dabei, die Mutter in einer PKV unterzubringen. Tochter ist inzwischen über mich in der GKV Familienversichert was bei der Mutter nicht geht, da wir nicht verheiratet sind.
Hatte mir gedacht, dass es einfach wäre, eine günstige PKV für die Mutter im Internet zu finden. Aber Pustekuchen. Alle von mir angefragten Gesellschaften lehnen es ab. Arbeit zu finden ist nicht einfach, da die Sprachkenntnisse noch zu gering sind.
Kennt jemand einen Zugang zu einer PKV, bzw., eine Versicherung, die bereit ist, eine kubanische 'Hausfrau' privat zu versichern?
 
Spontan würde ich sagen AOK. Aber erkundige Dich am besten beim Ausländerrat in Deiner Stadt oder Deinem Kreis.
 
Auf Anhieb fällt mir da nur die Europäische KV ein.
europakv.de
 
Warum braucht/wollt Ihr denn eine PRIVATE Krankenversicherung?! Du und Deine Tochter sind doch auch in der GKV.

Gesetzliche Krankenversicherung („GKV“) ist jedenfalls völlig unproblematisch für eine kubanische „Hausfrau“ mit oder ohne eigenes Einkommen. Kostet ohne eigenes Einkommen z.B. bei der Techniker KK ca. 210€ pro Monat, ohne Gesundheitsprüfung, und in Deutschland gibt es ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung, sich in irgendeiner Form (PKV oder GKV) krankenzuversichern. GKV-Voraussetzung sind natürlich Aufenthaltstitel und gemeldeter Wohnsitz in Dtl..


Also kontaktiere die Techniker KK oder sonst irgendeine günstige GKV und erledige die notwendigen Formular-Ausfüllereien, dann bekommt die kubanische Hausfrau vollen GkV-Versicherungsschutz für ca. 210€/Monat.

Oder hat sie hier in Dtl. gar keine Meldeadresse, sondern ist nur als Besucherin hier? Dann würde ich mal bei


recherchieren. Da werden Sie geholfen
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus dem außereuropäischen Ausland kommende Personen, die in Deutschland keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, werden von keiner GKV aufgenommen, es sei denn in eine Familienversicherung. Das geht aber bei uns nicht, da wir nicht verheiratet sind. Ich war bestimmt 5 Mal persönlich bei der AOK, um mir Fragen beantworten zu lassen, bis ich es endlich begriffen habe. Bei Personen, die bereits Mitglied in einer GKV waren ist das anders. Die können sich natürlich freiwillig versichern, wenn sie z.B. sich selbständig machen, oder einfach mal Pause machen wollen.
Ich habe in dieser Woche dann schon mit etlichen privaten Versicherern geredet. Alle haben abgelehnt, inclusive Check24. Den Hinweis zu Dr. Walter habe ich heute von einem Versicherungsmakler bekommen. Wenn dann dort, hat er gesagt. Mal sehen, obwohl er auch gesagt hat, dass ein Aufenthalt von mindestens einem Jahr Voraussetzung ist, um in eine PKV aufgenommen zu werden. Die Ausländerbehörde hat wegen fehlender Sprachkenntnisse aber nur 6 Monate in Aussicht gestellt.
Man könnte jetzt natürlich auch sagen. 5 Monate und immer noch kein Wort Deutsch. Wäre aber ein anderes Thema
 
Was Dir die AOK da gesagt hat, um Euch abzuwimmeln, ist definitiv falsch! Unsere Konstellation war ganz ähnlich, darum haben wir all diese Diskussionen auch hinter uns.

Wende Dich an die Techniker KK (kompetenter und hilfsbereiter als AOK), und lasst Euch nicht abwimmeln. Soweit ich mich recht erinnere, ist die rechtliche Argumentationskette damals gewesen, dass die „Vorversicherung“ in Cuba (de facto staatliches Gesundheitssystem) einer vergleichbaren GKV in Cuba entspricht, d.h. Wechsel von „kubanischer GKV“ in die deutsche GKV.

Natürlich sind viele GKV-„Berater“ mit derartigen Sonderfällen überfordert, und die GKV‘s haben auch kein großes Interesse an Mindestbeitragszahlern.

Bei uns war‘s 2019 und seitdem mit der Techniker Kk völlig problemlos, innerhalb von zwei Wochen nach der FZF-Einreise, rückwirkend ab Einwohnermeldeamt-Registrierung. Cubanerin per FZF-Visum eingereist mit zwei minderjährigen leiblichen Kindern (deutsch), unverheiratet, Aufenthaltstitel und Meldeadresse in Deutschland, kein eigenes Einkommen, „Hausfrau und Mutter“, Versicherungsnehmerin bei der TK, minderjährige Kinder ebenfalls familienversichert bei der TK über die cubanische Mutter.
 
Deutschland ist voll von Ausländern, die nicht arbeiten und doch versichert sind. Warum fragst du nicht den Ausländerrat, der weiß exakt, wie das funktioniert? Aber Du kannst es Dir natürlich auch kompliziert machen.
 
Was Dir die AOK da gesagt hat, um Euch abzuwimmeln, ist definitiv falsch! Unsere Konstellation war ganz ähnlich, darum haben wir all diese Diskussionen auch hinter uns.

Wende Dich an die Techniker KK (kompetenter und hilfsbereiter als AOK), und lasst Euch nicht abwimmeln. Soweit ich mich recht erinnere, ist die rechtliche Argumentationskette damals gewesen, dass die „Vorversicherung“ in Cuba (de facto staatliches Gesundheitssystem) einer vergleichbaren GKV in Cuba entspricht, d.h. Wechsel von „kubanischer GKV“ in die deutsche GKV.

Natürlich sind viele GKV-„Berater“ mit derartigen Sonderfällen überfordert, und die GKV‘s haben auch kein großes Interesse an Mindestbeitragszahlern.

Bei uns war‘s 2019 und seitdem mit der Techniker Kk völlig problemlos, innerhalb von zwei Wochen nach der FZF-Einreise, rückwirkend ab Einwohnermeldeamt-Registrierung. Cubanerin per FZF-Visum eingereist mit zwei minderjährigen leiblichen Kindern (deutsch), unverheiratet, Aufenthaltstitel und Meldeadresse in Deutschland, kein eigenes Einkommen, „Hausfrau und Mutter“, Versicherungsnehmerin bei der TK, minderjährige Kinder ebenfalls familienversichert bei der TK über die cubanische Mutter.

Hab jetzt auch bei der TK angerufen und die haben das bestätigt was du sagst. Auch die AOK müsste sie als Mitglied aufnehmen, vorausgesetzt sie kann einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr Gültigkeit vorweisen. Den hat sie aber aus zweierlei Gründen nicht bekommen. Einerseits gibt es eine offene Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die noch eingestellt werden müsste bevor überhaupt ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann und andererseits verlangt die Ausländerbehörde die Vorlage eines A1 Zertifikats zur Ausstellung einer längerfristigen Auifenthaltserlaubnis.
Von daher läuft das bei uns nicht so glatt wie bei dir, habe mir aber erneut einen Beratungstermin bei der AOK geben lassen. Dieses Mal werde ich nicht nach der Familienversicherung fragen
@ Jose Ramon
Abgeschoben werden kann sie aber nicht, da sie, zumindest solange sie mit ihrer Tochter zusammenwohnt, ein Recht darauf hat, mit der deutschen Tochter zusammenzuleben. Auch wenn du das gerne anders hättest
 
Auch wenn du das gerne anders hättest
Was soll diese böswillige Unterstellung?
Auch wenn es Perlen vor die ... sind, gebe ich Dir noch einen Tipp: Da das deutsche Kind hier lebt, kann sie wegen des Kindeswohls nicht abgeschoben werden. Sie müsste also eine zumindest einjährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Und sie sollte also bei der Ausländerbehörde dien Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen. Wird das abgelehnt Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder direkten Kontakt zu Bürgermeister oder Landrat, zuständigen Abgeordneten suchen...
Falls Du Dich für Deine Unterstellung entschuldigen solltest, kann ich Dir gern weitere Ratschläge geben.
 
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