Zur Heirat in Kuba sind folgende Dokumente nötig, die zuvor vom kubanischen Konsulat zu beglaubigen sind. Alle Dokumente dürfen vom Ausstellungsdatum zur Heirat nicht älter als 6 Monate sein. In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ca. 800 CPC.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht zugelassen
Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger
1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der Bezirksregierung, Regierungspräsidium (in Berlin: vom Standesamt I) oder Behörde für Inneres vorbeglaubigt sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat legalisiert werden.
2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung: mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der Bezirksregierung oder Regierungspräsidium (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt werden.
3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht oder Amtsgericht vorbeglaubigen lassen und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.
4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde vor beglaubigen lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vor beglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente m`ssen nicht übersetzt werden.
Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:
1. Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4. bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
5. bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vorbeglaubigen lassen.
Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat durchgeführt werden, wobei pro angefangener Seite 25,00 € berechnet werden. Die vom Konsulat durchgeführten Übersetzungen müssen vom Konsulat legalisiert werden.
Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und dürfen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.