nico_030
Cubano
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Ab diesem Mittwoch, 28. Juli, ist die nicht-kommerzielle Einfuhr von Photovoltaikanlagen, deren Teilen und Teilen, durch natürliche Personen gestattet.
Gemäß der im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Resolution 206/2021 ist diese Einfuhr bei der Zollabfertigung steuerfrei.
Um die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen fortzusetzen und ihre Beteiligung an der Stromerzeugungsmatrix im nationalen Hoheitsgebiet zu erhöhen, ist es erforderlich, den Import von Photovoltaikanlagen, ihren Teilen und Teilen durch natürliche Personen zu genehmigen.
Als photovoltaische Solarenergie wird dem Dokument zufolge die elektrische Energie angesehen, die durch die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Elektrizität gewonnen wird.
Die Photovoltaikanlage besteht im Allgemeinen aus folgenden Teilen:
a) Photovoltaik-Panels; b) Gleichstrom- und Wechselstromschutz; c) Wechselrichter für Photovoltaikanlagen; d) Batterien zur Energiespeicherung; e) elektrischer Leiter; f) Erdungssystem; g) Stützstruktur (Hardware und Schrauben); h) elektrische Tafel; i) Batterieladeregler; j) Schrank für Teile und Komponenten der Photovoltaikanlage; und k) elektrisches Zubehör für die Montage.
Die vom Minister für Finanzen und Preise, Meisi Boñalos, unterzeichnete Resolution stellt klar, dass die Photovoltaikmodule, der Wechselrichter, die Tragstrukturen, Schalttafeln, Teileschränke und das Erdungssystem, die unabhängig von der Photovoltaikanlage importiert werden, importiert werden grundlegende Teile und Stücke.
Das Dokument selbst erklärt, dass die natürliche Person für die Installation der Photovoltaikanlage und deren Nachhaltigkeit sowie für die Weitervergabe der Stromleistung an das Unternehmen verantwortlich ist und dass dieses die Einhaltung der Installationsanforderungen bescheinigt und den Zähler für die Messung garantiert die von der Photovoltaikanlage erzeugte Energie.
Der Minister für Energie und Bergbau hält den Allgemeinen Zoll der Republik mit den technischen Informationen auf dem Laufenden, die die Identifizierung von Photovoltaikanlagen, ihren Teilen, Teilen und Zubehör ermöglichen.
Gemäß der im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Resolution 206/2021 ist diese Einfuhr bei der Zollabfertigung steuerfrei.
Um die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen fortzusetzen und ihre Beteiligung an der Stromerzeugungsmatrix im nationalen Hoheitsgebiet zu erhöhen, ist es erforderlich, den Import von Photovoltaikanlagen, ihren Teilen und Teilen durch natürliche Personen zu genehmigen.
Als photovoltaische Solarenergie wird dem Dokument zufolge die elektrische Energie angesehen, die durch die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Elektrizität gewonnen wird.
Die Photovoltaikanlage besteht im Allgemeinen aus folgenden Teilen:
a) Photovoltaik-Panels; b) Gleichstrom- und Wechselstromschutz; c) Wechselrichter für Photovoltaikanlagen; d) Batterien zur Energiespeicherung; e) elektrischer Leiter; f) Erdungssystem; g) Stützstruktur (Hardware und Schrauben); h) elektrische Tafel; i) Batterieladeregler; j) Schrank für Teile und Komponenten der Photovoltaikanlage; und k) elektrisches Zubehör für die Montage.
Die vom Minister für Finanzen und Preise, Meisi Boñalos, unterzeichnete Resolution stellt klar, dass die Photovoltaikmodule, der Wechselrichter, die Tragstrukturen, Schalttafeln, Teileschränke und das Erdungssystem, die unabhängig von der Photovoltaikanlage importiert werden, importiert werden grundlegende Teile und Stücke.
Das Dokument selbst erklärt, dass die natürliche Person für die Installation der Photovoltaikanlage und deren Nachhaltigkeit sowie für die Weitervergabe der Stromleistung an das Unternehmen verantwortlich ist und dass dieses die Einhaltung der Installationsanforderungen bescheinigt und den Zähler für die Messung garantiert die von der Photovoltaikanlage erzeugte Energie.
Der Minister für Energie und Bergbau hält den Allgemeinen Zoll der Republik mit den technischen Informationen auf dem Laufenden, die die Identifizierung von Photovoltaikanlagen, ihren Teilen, Teilen und Zubehör ermöglichen.