Hallo, meine Freundin hat im Februar 2020 ein Visum beantragt. Sie hat alle geforderten Unterlagen beigefügt. Leider wurde das Visum abgelehnt. Im Ablehnungsschreiben war Punkt 13. angekreuzt, wo es darum geht, dass eine mangelnde 'Rückkehrbereitschaft' angenommen wird. Auch die Remonstration wurde abgelehnt.
Die Rückkehrbereitschaft soll entweder durch 'guten Verdienst', durch Geld- oder Immobilienbesitz nachgewiesen werden.
In einem Brief an das AA habe ich konkret nachgefragt, wie hoch denn der Verdienst, bzw. der Besitzt sein sollten, damit das Visum bewilligt werden kann.
Man kann ja wohl nicht die finanziellen kubanischen Verhältnisse mit europäischen vergleichen.
Ebenfalls habe ich nachgefragt, wie viel Prozent der Visum-Anträge positiv bescheinigt werden.
Auf alle Fragen habe ich leider nur ausweichende Antworten erhalten.
Es ist schon sehr frustrierend, dass die Visa abgelehnt werden, obwohl man ja eine Verpflichtungserklärung für seinen Gast abgegeben hat. Ebenso hat meine Freundin sich erst einen Reisepass organisiert, dann haben wir eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, und sie hat viele andere Dokument beigebracht. Wozu dann der ganze Aufwand. Dann sollen sie doch als erstes die 'Rückkehrbereitschaft' klären.
Gibt es hier Erfahrungen, mit dem Fall sich an das Gericht in Berlin zu wenden?
Die Rückkehrbereitschaft soll entweder durch 'guten Verdienst', durch Geld- oder Immobilienbesitz nachgewiesen werden.
In einem Brief an das AA habe ich konkret nachgefragt, wie hoch denn der Verdienst, bzw. der Besitzt sein sollten, damit das Visum bewilligt werden kann.
Man kann ja wohl nicht die finanziellen kubanischen Verhältnisse mit europäischen vergleichen.
Ebenfalls habe ich nachgefragt, wie viel Prozent der Visum-Anträge positiv bescheinigt werden.
Auf alle Fragen habe ich leider nur ausweichende Antworten erhalten.
Es ist schon sehr frustrierend, dass die Visa abgelehnt werden, obwohl man ja eine Verpflichtungserklärung für seinen Gast abgegeben hat. Ebenso hat meine Freundin sich erst einen Reisepass organisiert, dann haben wir eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, und sie hat viele andere Dokument beigebracht. Wozu dann der ganze Aufwand. Dann sollen sie doch als erstes die 'Rückkehrbereitschaft' klären.
Gibt es hier Erfahrungen, mit dem Fall sich an das Gericht in Berlin zu wenden?