Kurz zum rechtlichen Unterschied des Krankenversicherungssystems D/Ö: in D gibt es das System der Versicherungspflicht, in Ö das System der Pflichtversicherung; klingt ähnlich, der Unterschied ist, krankenversichert ist man in D Kraft Vertrag (Aleman kann sich grundsätzlich seine Krankenkasse aussuchen u ist Kraft Vertrag bei dieser krankenversichert),; krankenversichert in Ö ist man Kraft Gesetz (Austriaco kann sich grundsätzlich seine Krankenkasse nicht aussuchen sondern ist Kraft Gesetz bei der Krankenkasse krankenversicheet, ohne einen Vertrag abschleßen zu müssen, dh mit der Beschäftigung bei einem Betrieb ist man automatisch bei der Kasse versichert, die für die Branche des Betriebes zuständig ist (zumeist bei der österreichischen Gesundheitskasse, sonst zB für den öffentlichen Dienst, Eisenbahnen u Berbbau, Sozialversicherung der Selbständigen (Gewebe, Bauern);
ich vermute das kubanische Krankenvericherungs-System ist rechtlich eher die Pflichtversicherung (wie in Ö), es gibt aber vermutlich nur eine Einzige für alke Branchen; saludos derzeit aus der Provinz Havanna, nosanto