Nochmal: Antragstellerin ist immer nur deine Freundin, egal, wem alles sie ausserdem noch Vollmachten erteilt..
Lieber Willi, irgendwie scheinst Du ein Problem mit dem LESEN zu haben!
AUCH NOCHMAL NUR FUER DICH:
*frech grins*
ICH weiß, dass ich nicht der Antragsteller bin und ich habe es auch NOCH NIE gedacht!
Mal im ernst, ENTWEDER Du liest die Beiträge korrekt ODER Du lässt es mal mit Deinen Interpretationen und Unterstellungen im Forum sein. Zumindest was meine Person betrifft.
Ganz ehrlich, ich diskutiere gerne, gerne auch mit Dir, aber ich habe keine Lust zu oft irgend etwas im Forum richtig stellen zu müssen, weil Du es interpretierst oder einfach etwas behauptet hast. Das ist für MICH nicht in Ordnung und auf dauer auch echt anstrengend Willi.
Zu Deinem Tipp aus der Praxis, der hört sich für mich ganz gut und nachvollziehbar an, aber ich habe mein Wissen zu diesem Thema Remonstration hier aus den Beiträgen im Forum. Wenn ich da nicht etwas falsch verstanden habe, dann ist dort bisher die Empfehlung gewesen, dass beide Widerspruch einlegen sollen. Begründung war, dass damit die Botschaft sehen kann, ob es dem Antragsteller wirklich ernst ist und sie können dann auch sehen, wie ernst es dem einladenden Gastgeber ist.
Wenn ich die Argumente abwäge, dann werde ich mich für Letzteres entscheiden und neben dem Widerspruch den meine Freundin als ANTRAGSTELLERIN einreichen wird, ein flankierendes nettes Schreiben aus Deutschland an die Botschaft senden. Letztlich will ich meine Freundin ja nur unterstützen und mit der Vollmacht habe ich auch das Recht dann dazu und werde der Botschaft auch ganz nett erklären, das ich damit auch nur nochmals meine Einladung unterstreichen möchte.
Wenn es die Botschaft stört, werden sie es mir schon mitteilen.
Aber ich denke, jeder Leser kann ja für sich hier aus den Beiträgen entnehmen, wie er selbst verfahren möchte.