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Versteh ich nicht diese Aussage. Mein ex bekam 2011 bei seinem ersten Besuch auf der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsbewilligung inclusive Arbeitserlaubnis. Das Gleiche bekam ein Bekannter vor ca. einem halben Jahr auch noch. Beide wurden nie zu einem Sprachkurs verpflichtet. Arbeitsvermittlung hätte jederzeit erfolgen können, wenn ein Angebot da gewesen wäre. Das wiederum hat nichts mit offiziell abgeprüften Sprachkenntnissen (B2) zu tun. Gearbeitet hat er dann eben als Küchenhilfe in einem Restaurant mit vielen spanischen Köchen.
Also: in D sind Sprachkenntnisse nicht zwangsläufig verpflichtend zur Arbeitsaufnahme, daher können Arbeitsamt und co diese auch nicht verlangen. Beides wiederum hat gar nichts mit einem Strafregisterauszug zu tun.
@girasol alemana: wenn man keinen hiwi-job haben möchte, sondern eine vernünftige Ausbildung machen will ist B2 Vorschrift. Auch für cubano ist es ein Unterschied ob 450€ oder 2000€ verdient werden kann, oder ob jederzeit kündbar oder ne gute Festanstellung.