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FAQ zum Recht am eigenen Bild (Foto/Video)

Ich bin schon wieder im flow. Unser Nurich macht doch das Gleiche und das sind nicht mal seine leiblichen Kinder. Da regt sich niemand auf. Zweierlei Maß.
 
Ich bin schon wieder im flow. Unser Nurich macht doch das Gleiche und das sind nicht mal seine leiblichen Kinder. Da regt sich niemand auf. Zweierlei Maß.
Aus dem Flow kann ich Dir gerne heraus helfen. Das ist eine glatte Falschaussage von Dir.
Und unterlasse es bitte in Zukunft, Deine Beiträge als Angriffe gegen einzelne Personen zu nutzen.
Du bist erst kürzlich darauf hingewiesen (@el-cheffe) worden, dass es für Beschwerden gegen die Moderation einen Weg gibt, um die Administration zu kontaktieren.
 
Da diese Frage schon des Öfteren aufgeworfen wurde, hier mal eine etwas allgemeinere Information dazu.

Das Teilen von Bildern, wie z.B. in diesem Fall der Einschulung, im Internet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte die Zustimmung der abgebildeten Personen eingeholt werden, insbesondere wenn es sich um Kinder handelt. Es ist wichtig, die Privatsphäre und die Wünsche der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu respektieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine sensiblen Informationen oder Daten veröffentlicht werden. Wenn du dir unsicher bist, ist es immer eine gute Idee, vorher nachzufragen oder die Bilder nur in einem geschützten Rahmen zu teilen.

Es gibt aber sehr viel unterschiedliche Punkte die bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit mit herangezogen werden sollten. Insbesondere auch wenn die Gesetze unterschiedlicher Länder berührt werden.

  • Haushaltsprivileg (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO): Wurde das Foto durch eine natürliche Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten geschossen, gilt die DSGVO nicht (Beispiele: Fotografieren von Angehörigen auf Familienfeier, bei Schulfest oder zuhause). In diesem Fall beurteilt die herrschende Meinung die Zulässigkeit der Ablichtung wie schon vor Geltung der DSGVO anhand von Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Nach Erwägungsgrund 18 zur DSGVO “könnte” auch die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten als persönliche oder familiäre Tätigkeit gelten. Bei passwortgeschützten kleinen Gruppen (z.B. bei Facebook, WhatsApp) oder geschlossenen Internetforen mag ausnahmsweise noch ein solcher privater Rahmen vorliegen. Die DSGVO gilt aber immer dann, wenn die Fotos einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden, was erfüllt ist, wenn die Webseite frei ohne Passwortschutz zugänglich ist oder sich jedermann anmelden kann. Es steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung das Posten von Fotos in sozialen Netzwerken spätestens dann nicht mehr dem Haushaltsprivileg zuordnen wird, wenn der Veröffentlichende mehrere Hundert oder gar Tausende Follower hat. Das LG Frankfurt entschied beispielsweise, dass das Posten eines Videos auf einer öffentlich zugänglichen Facebook Fanpage nicht mehr unter das Haushaltsprivileg fällt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2018, Az. 2-03 O 283/18).
Wer mehr Informationen sucht, kann es gerne selber nachlesen.
ZB. hier:
 
Persönlichkeitsrechte ist ein sehr sensibles Thema. Ich halte es so das ich zB Fotos meines Enkels grundsätzlich nicht schicke/poste, auch nicht über Whatapp ( wurde mit den Eltern so vereinbart)
In diversen Reise Foren poste ich nur im geschützen (Vip Bereich), Fotos auf denen nur ich zu sehen. Gruppenfotos grundsätzlich nie.
Damit bin ich bisher gut gefahren :)
Da hat jeder seinen Stil.
 
Natürlich, das machen fast alle, 1.Schultag, einige posten das auf Insta oder Facebook hoch, da meckert auch keiner, warum auch, und sind dann auch richtig glücklich, nur die deutschen machen ein Drama draus.
Exakt so ist es. Schuleinführung, Aufnahme in die Pionierorganisation usw. - alles wird per Handy aufgenommen und geteilt. Wenn es nicht so wäre, hätte Nico die Aufnahmen ja gar nicht gehabt. Er war ja selbst nicht vor Ort.
 
Da diese Frage schon des Öfteren aufgeworfen wurde, hier mal eine etwas allgemeinere Information dazu.

Das Teilen von Bildern, wie z.B. in diesem Fall der Einschulung, im Internet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte die Zustimmung der abgebildeten Personen eingeholt werden, insbesondere wenn es sich um Kinder handelt. Es ist wichtig, die Privatsphäre und die Wünsche der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu respektieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine sensiblen Informationen oder Daten veröffentlicht werden. Wenn du dir unsicher bist, ist es immer eine gute Idee, vorher nachzufragen oder die Bilder nur in einem geschützten Rahmen zu teilen.

Es gibt aber sehr viel unterschiedliche Punkte die bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit mit herangezogen werden sollten. Insbesondere auch wenn die Gesetze unterschiedlicher Länder berührt werden.

  • Haushaltsprivileg (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO): Wurde das Foto durch eine natürliche Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten geschossen, gilt die DSGVO nicht (Beispiele: Fotografieren von Angehörigen auf Familienfeier, bei Schulfest oder zuhause). In diesem Fall beurteilt die herrschende Meinung die Zulässigkeit der Ablichtung wie schon vor Geltung der DSGVO anhand von Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Nach Erwägungsgrund 18 zur DSGVO “könnte” auch die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten als persönliche oder familiäre Tätigkeit gelten. Bei passwortgeschützten kleinen Gruppen (z.B. bei Facebook, WhatsApp) oder geschlossenen Internetforen mag ausnahmsweise noch ein solcher privater Rahmen vorliegen. Die DSGVO gilt aber immer dann, wenn die Fotos einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden, was erfüllt ist, wenn die Webseite frei ohne Passwortschutz zugänglich ist oder sich jedermann anmelden kann. Es steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung das Posten von Fotos in sozialen Netzwerken spätestens dann nicht mehr dem Haushaltsprivileg zuordnen wird, wenn der Veröffentlichende mehrere Hundert oder gar Tausende Follower hat. Das LG Frankfurt entschied beispielsweise, dass das Posten eines Videos auf einer öffentlich zugänglichen Facebook Fanpage nicht mehr unter das Haushaltsprivileg fällt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2018, Az. 2-03 O 283/18).
Wer mehr Informationen sucht, kann es gerne selber nachlesen.
ZB. hier:
Ist jetzt nicht Dein Ernst so etwas heranzuziehen wegen des Nico-Videos? Welche Persönlichkeitsrechte wurden denn verletzt wenn Eltern (fast alle übrigens!) Ihre Kinder am Schulanfang im Klassenzimmer zeigen???
Mir wird immer klarer warum Euch gerade die politische Hütte um die Ohren fliegt! Wer das 5-Sekunden-Video von Nico mit der obigen Akribie einordnet und gesetzlich zu untersuchen versucht hat sich gänzlich aus der weltweit existierenden Realität verabschiedet. Möchte nicht wissen, was die Damen und Herren, die so etwas wie das von Dir eingestellte oben fabrizieren zu den hier kursierenden Kid-Videos sagen würden, die die Kinder und Jugendlichen beim Regueton-Tanzen im "Freistil" zeigen, und die hier von den jungen Leuten wie blöd konsumiert, weiterverbreitet und gefeiert werden ... gut, dass die meisten von denen, die sich über so etwas aufregen die Liedtexte nicht verstehen ... :cool:
 
Ist jetzt nicht Dein Ernst so etwas heranzuziehen wegen des Nico-Videos? Welche Persönlichkeitsrechte wurden denn verletzt wenn Eltern (fast alle übrigens!) Ihre Kinder am Schulanfang im Klassenzimmer zeigen?
@Chris
was soll dieser Kommentar? Von mir wurde teils die rechtliche Situation aufgezeigt, nachdem in den Beiträgen #1-13 zwar viel gegenteiliges in die Welt gesetzt wurde (im übrigen auch gleich mal wieder Unwahrheiten gegen den Moderator geäußert wurden).

Lies bitte die erste Frage und wenn Du dann immer noch der gleichen Meinung bist, dann beantworte mir bitte, warum Du nicht eine korrekte und inhaltlich stimmige Antwort auf diese Frage gegeben hast?

Die von mir verlinkte Erläuterung ist rein neutral und enthält überhaupt keine persönliche Wertung dazu, ob das anstößig ist, erlaubt ist oder nicht, ob das alle Eltern so machen oder nicht usw.
Es ist ganz einfach nur aufgeführt, welche Aspekte beim einstellen von Bildern, Videos im Netzt beachtet werden können. Ich habe noch nicht einmal etwas von müssen geschrieben.
Grundsätzlich sollte
Wenn du dir unsicher bist

Und welche Informationen diesbezüglich jeder einzelne für sich daraus zieht, steht jedem offen. Mit Realitätsferne hat eher das Verhalten einiger hier zu tun, welche diese Video zum Anlass nehmen Ihre persönliche Einstellung zum Ausdruck zu bringen.

Deine Einstellung zur Moderation respektiere ich. Zur Zeit der Nichtmoderation, hat die "Hütte" ja auch nicht gerade durch friedliche, sachliche und freundliche Kommunikation geglänzt. Weshalb ist denn überhaupt die Frage nach mehr Moderation aufgetaucht.

Und ich wiederhole es immer wieder gerne. Mir ist es egal, ob sich hier 1 oder 100 te Leute über meine Moderation mokieren oder nicht. Aber die Antworten bleiben beim Thema. Und was der einzelne für eine Meinung dazu hat, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.
 
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