Hallo Mitglieder,
Wenn mein plan aufgeht, dann darf ich mich in 2-3 Monaten auch als Hostal Besitzer bei Euch anmelden.....yediester
Das schriebst du am 7.7.2014. Und nun, @Yediester, hast du den ersten Schritt - das Einreichen des Antrages auf Scheidung (von deiner dominikanischen Ehefrau) bei dem zustaendigen Gericht - bereits getan?
Und falls ja: hat das Gericht bereits mitgeteilt, dass deine Ehefrau aufgefordert wurde, zu deinem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen, und insbesondere mitzuteilen, ob sie einer Scheidung zustimmen moechte oder ob sie deinem Scheidungsantrag entgegentritt?
Wow, wow, so eine Scheidung von einer auslaendischen Ehefrau ist ja immer eine spannende sache. Ich hab es ja bekanntlich schon zweimal hinter mich gebracht.
Kompliziert wird es ja immer dann, wenn die Ehefrau Zugewinn-Ausgleich moechte, denn da geht es ja dann so richtig fett um Kohle. Und die Ehe wird einfach nicht geschieden, bevor das nicht geklaert ist.
Und kompliziert wird es weiterhin, wenn die Ehefrau dann auch noch Unterhalt moechte. Denn auch dann wird die Ehe nicht geschieden, bevor sie zufrieden gestellt wurde.
Das kann dann alles so richtig lang dauern. Und wenn man dann bereits eine Neue heiraten will, dann kann das so richtig aergerlich werden. Denn man muss natuerlich erst mal die Scheidung von der Bisherigen abwarten. Und diese Scheidung muss ja dann auch erstmal rechtskraeftig werden, Und das dauert dann schon wieder...
Einen Tipp geb ich dir mal: Versuche, wenn es irgendwie geht, die Scheidung im Ausland durchzuziehen. Nichts ist schlimmer, als eine Scheidung in Deutschland. Denn da geht es erstmal schon damit los, dass man ein Trennungsjahr abwarten muss - bei vollen Unterhaltszahlungen an die Ehefrau...