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Residencia Permanente (Aufenthaltsbewilligung Kuba) Stand 2016

Willy, wenn man hier in der EU lebt, kann man auch rausgeschmissen werden, wenn man zB Vorstrafen hat bzw. sich kriminell betätigt.
Sich alle Fälle auszudenken, in denen die Konstellationen passen oder auch nicht macht in einem thread aus meiner Sicht keinen Sinn, da dies ein mehrhundertseitiges Buch füllen würde (und ausserdem auch durch eine Gesetzesänderung von heute auf morgen ganz anders sein kann).
Deswegen habe ich ja auch deine TOTAL INTERESSANTE Frage auf die verlorengegangene Ehefrau beantwortet.
Schlussendlich entscheidet solche Fragen die Ausländerbehörde (bei uns) und die Inmi in Kuba. Rechtsansprüche diesbezüglich sind da auch auf beiden Seiten besonders in Spezialfällen eher marginal vorhanden.
 
Schlussendlich entscheidet solche Fragen....die Inmi in Kuba.

Deswegen hat mich das auch so verwundert, dass du auf die Frage des Users Gerdy...

"Was geschieht wenn meine Kubanische Frau stirbt, verliere ich dann meine Residencia Permanente?"

...ohne jede Kenntnis der kubanischen Vorschriften einfach mal so mit "nein" geantwortet hast.

Denn "ja" haette ja genau so richtig sein koennen.

Caney, es ist schon so, wie ich sagte: man sollte die Vorschriften kennen, wenn man so eine Frage beantworten will. Du kennst sie nicht. Ich kenne sie nicht.

Und Gerdy hat sich inzwischen bedankt, obwohl keiner ihm hieb- und stichfest seine Frage beantwortet hat. Das ist das eigentlich traurige an diesem Faden...
 
Ach Willy,

dabei hätte ich mir extra Mühe gegeben, es sogar für dich verständlich zu machen:
Grundsätzlich bleibt es bei dem Status.

Wenn aber bestimmte Gründe dagegen sprechen, entscheidet die Inmi (auf Kuba) dementsprechend.

Wenn der user Gerdy die Frage gestellt hätte, 'wenn meine kubanische Frau stirbt, weil ich sie umbringe'
hätte meine Antwort auch anders ausgesehen, obwohl die Frau in beiden Fällen tot ist.

Wenn ich also immer ALLE theoretischen Möglichkeiten miteinbeziehe, sind wir bei einigen Terabyte Antwort.
Hast du es jetzt? Mehr wird von mir nicht mehr kommen, da sonst der thread zu sehr zugemüllt ist.
 
Grundsätzlich bleibt es bei dem Status.

Ach ja? Du hast also die Vorschrift herausgesucht? Warum sagst du das denn nicht gleich?

Bitte, bitte nenne sie. Ich bin brennend daran interessiert, mal nachzulesen, was die kubanische Vorschrift dazu sagt.

Und vor allem wird ja der User Gerdy wissen wollen, welche kubanische Vorschrift (Paragraph) auf seinen Fall anwendbar ist.
 
dazu dann, müßte mein Vater zur dt.Botschaft in Havanna mit seinen Dokumenten samt übersetzter Geburtsurkunde?!
Was würde die Übersetzung kosten?
muss der Name meines Vaters in meiner Geburtsurkunde stehen?
Beglaubigung der Vaterschaft ist das ein Dokument was er ausfüllen muss oder ist das nur eine Erklärung seinerseits?


gracias.....

Hallo patzen. Sorry dass ich so lange weg war. Ist viel passiert in Sachen Cuba.

Also die Dokumente von dir und deiner Mama in Kopie musst du an die Deutsche Botschaft in La Habana schicken mit der Bitte dass eine Vaterschaftsanerkennung erwirkt werden soll. Dann schickst du deinen Papa mit all seinen Dokumenten, wie oben beschrieben, ebenfalls zu deutschen Botschaft. Dort kann er dann, gegen eine kleine Gebühr, die Vaterschaft anerkennen. Nach dem Termin werden die Papiere fur den Versand nach Deutschland fertig gemacht, an das jeweilige Standesamt, an deine Mutter und an dich verschickt. Wenn ihr die Formulare habt gehst du mit deiner Mama damit aufs Standesamt und lässt dir die neue Geburtsurkunde ausstellen...

Viel Erfolg.
 
Für die Residencia Permanente sind diese Voraussetzungen zu erfüllen (Stand 9.2.18):

Solicitud de residencia en Cuba

Las solicitudes de RESIDENTES PERMANENTES serán formuladas por los extranjeros interesados, en los consulados, a lo que acompañarán:

  1. Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA debidamente legalizados. (Los exámenes no pueden tener más de seis meses de emitidos antes de ser presentados en el Consulado. El examen de serología es único y es el mismo que nos hacemos en nuestro país. Estos exámenes pudieran ser presentados directamente en Cuba, siempre que se realicen en los hospitales o clínicas destinadas a la atención de los extranjeros en Cuba)
  2. Certificación de Antecedentes penales en el país de residencia, debidamente legalizados. Al presentarlo al Consulado, no puede tener más de 3 meses de expedido por la institución oficial.
  3. Carta de argumentación que motiva la solicitud.
  4. Foto tipo pasaporte.
  5. Fotocopia de pasaporte con la certificación de su cotejo con el original por la oficina consular cubana.
  6. Certificación de matrimonio, de nacimiento de los hijos u otra prueba que fundamente los motivos de su solicitud efectuado o reconocido de acuerdo a las leyes cubanas, según corresponda.
Debe abonar el arancel consular estipulado para este servicio en efectivo, medio certificado de banco o transferencia bancaria.

PARA LOS MENORES HIJOS DE CIUDADANOS EXTRANJEROS

  • Poder notarial del padre o madre, traducido y legalizado por el Consulado.
  • Certificado de nacimiento del menor traducido y legalizado por el Consulado.
Nota: Los documentos deben estar traducidos por un traductor jurado y legalizados, el original y la traducción, por las autoridades competentes y después por el Consulado de Cuba o de lo contrario legalizar sólo el original por las autoridades competentes y luego realizar la traducción en el Consulado de Cuba al igual que la legalización del original y de la traducción.

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Solvencia económica und certificado de nacimiento haben sie rausgenommen.
 
Hallo patzen. Sorry dass ich so lange weg war. Ist viel passiert in Sachen Cuba.

Also die Dokumente von dir und deiner Mama in Kopie musst du an die Deutsche Botschaft in La Habana schicken mit der Bitte dass eine Vaterschaftsanerkennung erwirkt werden soll. Dann schickst du deinen Papa mit all seinen Dokumenten, wie oben beschrieben, ebenfalls zu deutschen Botschaft. Dort kann er dann, gegen eine kleine Gebühr, die Vaterschaft anerkennen. Nach dem Termin werden die Papiere fur den Versand nach Deutschland fertig gemacht, an das jeweilige Standesamt, an deine Mutter und an dich verschickt. Wenn ihr die Formulare habt gehst du mit deiner Mama damit aufs Standesamt und lässt dir die neue Geburtsurkunde ausstellen...

Viel Erfolg.



hat alles ne weile gedauert und ich musste mich nochmal neu anmelden im forum aber bin jetzt seit 2 tagen wieder in schland nach 3wochen kuba bin immernoch ein bissel geflashed wie jedesmal nach dem kuba besuch aber zumindest habe ich die geburtsurkundengeschichte klären können!! war mit dem vater vor ort in der botschaft der rest wird hier i9n dresden beim standesamt geklärt.
jetzt fehlt nur noch eine aktuelle geburtsurkunde von meinem vater beglaubigt vom minrex und legalisiert durch die dt.botschaft bevor ich dann mit meiner und der geburtsurkunde meines vaters zur kubanischen botschaft in berlin gehen kann um eine doppelte staatsbürgerschaft zu beantragen....(kann natürlich noch bissel dauern..)meine strandbar in playas del este ist zum greifen nah....;)

hier nochmal die antwort der Botschaft;

Die Vaterschaftsanerkennung kann in der Botschaft beurkundet werden. Sie besteht rechtlich gesehen aus zwei Erklärungen: der Anerkennung durch den Vater und der Zustimmung dazu durch die Mutter. Halten sich sowohl Vater als auch Mutter in Kuba auf, können beide Erklärungen in einer Urkunde von der Botschaft beurkundet werden. Hält sich ein Elternteil dagegen in D auf, können die Erklärungen auch in zwei getrennten Urkunde aufgenommen werden, also etwa, dass der Vater hier nur seine Anerkennung erklärt und die Zustimmung der Mutter in Deutschland beurkundet wird. Wirksam ist die Anerkennung jedoch erst, wenn beide Erklärungen vorliegen.


Zur Vorbereitung der Urkunde benötigt die Botschaft folgende Dokumente als pdf. Scan:

- Geburtsurkunde des Kindes, bzw. bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung: Mutterpass mit errechnetem Entbindungsdatum;

- Kubanischer Personalausweis (carnet de identidad) des Vaters bzw. sofern er deutscher Staatsbürger ist, Kopie seines deutschen Personalausweises, bzw. sofern er in D lebender ausländischer Staatsbürger ist, Kopie seines Reisepasses oder seines Aufenthaltstitels und aktuelle Meldebescheinigung;

- Kubanischer Personalausweis (carnet de identidad) der Mutter bzw. sofern sie deutsche Staatsbürgerin ist, Kopie ihres deutschen Personalausweises, bzw. sofern sie in D lebender ausländische Staatsbürgerin ist, Kopie ihres Reisepasses oder ihres Aufenthaltstitels und aktuelle Meldebescheinigung;

- die Information, ob Kindesvater und Mutter ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben, um den Urkundentext verstehen zu können.


Nach Eingang dieser Dokumente wird die Botschaft die Urkunde vorbereiten und danach per E-Mail einen Termin zur Beurkundung mit Ihnen vereinbaren. Zur Beurkundung müsssen dann die Ausweisdokumente im Original mitgebracht werden. Die Beurkundung ist gebührenfrei.


Die Botschaft möchte in diesem Zusammenhang noch auf zwei Punkte hinweisen.


1. Zur Beischreibung der Vaterschaft beim Geburtsregister des Kindes verlangen deutsche Standesämter in der Regel noch die folgenden Dokumente des Kindesvaters: beglaubigte Kopie seines Reisepasses oder Personalausweises und beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde, sofern es sich um eine kubanische Geburtsurkunde handelt, sollte diese durch die Botschaft legalisiert sein. Bitte beachten Sie, dass wir nur Dokumente legalisieren können, die vorher durch das kubanische Außenministerium (Minrex) überbeglaubigt wurden. Für die Legalisation der Geburtsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR berechnet (nach Tarif 230 des GebV zur AKostV (Anlage 1 AKostV - Einzelnorm), für die Kopiebeglaubigung beträgt die Gebühr 10 EUR, Tarif Nr. 124 a.a.O. Legalisation und Kopiebeglaubigung können anläßlich der Vorsprache zur Beurkundung der Anerkennung mit durchgeführt werden, was sich natürlich besonders bei Personen anbietet, die zur Beurkundung aus entfernten Provinzen nach Havanna anreisen müssen.

2. Für ein Kind, das seinen gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland hat, bestimmt sich die Frage, wer die elterliche Sorge ausübt, nach deutschem Recht. Danach ist dies bei Kindern, deren Eltern nicht mit einander verheiratet sind, in der Regel die Kindesmutter allein. Daran ändert auch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung nichts. Ist beabsichtigt, dass die Kindeseltern die elterliche Sorge gemeinsam ausübern sollen, ist eine sog. Sorgeerklärung, wieder von beiden Elternteilen notwendig. Diese kann ebenfalls bereits vorgeburtlich erfolgen. Sie kann ebenfalls in einer Urkunde zusammen mit der Anerkennung durchgeführt werden. Sofern Sie dies wünschen, weisen Sie bitte in der Mail, mit der die o.a. Unterlagen übersandt werden, ausdrücklich darauf hin. In ausländerrechtlichen Verfahren (z. B. Visaanträge des ausl. Vaters zum Familiennachzug zum deutschen Kind), ist es in der Regel Antragsvoraussetzung, dass der ausländische Elternteil zumindest mit sorgeberechtigt ist.
 
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