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Ehevertrag in Kuba abschließen?

LenaGarcia

Nutzer
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13 Okt. 2022
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Oldenburg
Hallo liebe community,

meine kubanische Partnerin und ich (Alemana) wollen im Februar in Habana heiraten. Wir möchten gerne einen Ehevertrag abschließen und da wollte ich mal fragen, ob damit jemand hier Erfahrungen hat?
Wir haben gehört, dass man den Ehevertrag direkt in dem Anwalts Büro, in dem man auch die Trauung vollzieht, abschließen kann. Ist das so richtig? Und hat jemand Tipps, was auf jeden Fall in den Vertrag reinsollte und was man beachten muss, damit er auch in Deutschland anerkannt wird?
Ich wäre sehr dankbar für jeden Rat :)

Liebe Grüße
Lena
 
Bei mir klemmt es gerade ein bisschen.

Unter der Annahme, dass du mit Ehevertrag Gütertrennung meinst ( denn eine Eheschließung ist ja auch ein Vertrag):

Willst du einen Ehevertrag nach deutschem Recht schießen?

Oder soll es ein kubanischer Ehevertrag sein?

Im ersten Fall: es wäre sehr außergewöhnlich, dass ein kubanischer Notar einen nach deutschem Recht aufgesetzten Vertrag verifiziert.

Im zweiten Fall: welche Auswirkungen versprichst du dir von einem kubanischen Vertrag, welche eine ausländische Person inkludiert? Oder hast du schon residente?
 
Ich meine einen Ehevertrag im Sinne von einem Vertrag, in dem Dinge wie z.B. Gütertrennung vereinbart werden. Man kann (und sollte) aber ja noch mehr Dinge in so einem Vertrag festlegen wie z.B. das die Zugewinngemeinschaft Wertsteigerung von Immobilien nicht mit einschließt oder kein Trennungsunterhalt gezahlt wird. Wir haben nämlich vor nach der Eheschließung den Ehegattennachzug zu beantragen und in Deutschland zu leben. Deshalb würde die Ehe im Falle einer Scheidung vermutlich in Deutschland geschieden werden und ein Vertrag müsste daher auf deutsches Recht abgestimmt sein.
Man könnte natürlich auch nach der Eheschließung noch einen Vertrag in Deutschland abschließen, aber das ist mit viel Aufwand und vor allem auch Kosten verbunden, da sie kein Deutsch spricht und wir daher eine*n Dolmetscher*in beauftragen müssten. Und auch Notare sind in Deutschland vermutlich teurer. Außerdem geht man dann natürlich auch immer das Risiko ein, dass die andere Person den Vertrag dann doch nicht mehr so unterschreiben will. Ich denke jetzt zwar nicht, dass das bei uns der Fall wäre - aber sicher ist sicher ;)
 
Soweit ich weiss sind für in Deutschland lebende Paare nur in Deutschland nach deutschem Recht ausgefertigte Eheverträge gültig. Was in Kuba unterschrieben wird interessiert später einen deutschen Richter in Deutschland herzlich wenig...
 
Ich würde mir das sparen. Dieser Ehevertrag wäre das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wäre.

Ein Ehevertrag ist sittenwidrig und damit nach § 138 BGB unwirksam, wenn ein Ehepartner die wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeit des anderen zu seinem eigenen Vorteil ausnutzt.

Das ist kann z.B. der Fall sein, wenn:

ein Vertragspartner den Ehevertrag unterzeichnete, obwohl er dessen Inhalt und Tragweite aufgrund seines deutlich niedrigeren Bildungsgrades nicht nachvollziehen konnte.
der Partner ohne den Ehegatten aus Deutschland ausgewiesen werden würde und deswegen bei Vertragsschluss von ihm abhängig war.
 
Also das mit der Sitten Widrigkeiten ist in unserem Fall ja überhaupt nicht relevant. Meine Partnerin ist (wie meiner Erfahrung nach die meisten Cuban@s) sehr gebildet und absolut im Stande den Inhalt des Vertrages zu verstehen. Und ich ebenfalls
Und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wären wir ja noch in Kuba, sprich sie wäre in keinster Weise von einer Abschiebung bedroht..
Die Sittenwidrigkeit würde erst dann eine Rolle spielen wenn wir in Deutschland wären und sie den Vertragsinhalt aufgrund mangeldender Deutschkenntnisse nicht versteht - deshalb braucht man dann eine*n Übersetzer*in.

Und ich verstehe nicht so ganz warum ein Ehevertrag aus Kuba, der notariell beglaubigt wird, nicht in Deutschland anerkannt werden sollte, wenn die Vereinbarungen darin nicht im Widerspruch zur deutschen Rechtssprechung stehen.. Sonst wäre ja im Grunde kein internationaler Vertrag aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Kann das jemand erklären/begründen? Im Internet steht auch, dass es allgemein möglich ist einen Ehevertrag im Ausland abzuschließen.
 
Deine Partnerin könnte, wenn es einmal zu einer Trennung kommen sollte, argumentieren, das du sie ohne Ehevertrag nicht geheiratet hättest und sie somit, um aus Cuba raus zu kommen(Thema wirtschaftliche Abhängigkeit), gezwungen war, diesen zu unterschreiben.
 
Dann wären ja im Grunde alle Eheverträge zwischen Ausländer*innen aus armen Ländern und Deutschen sittenwidrig.. Und außerdem würde sie damit ja im Grunde zugeben, dass sie mich nur für den Aufenthalt geheiratet hat, was ja einer Scheinehe gleichkommen würde. Oder nicht?
Hast du da Erfahrungswerte von echten Fällen, in denen das so abgelaufen ist?
 
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