Hallo Jo, du siehst es richtig. Du als Deutscher gilst in Spanien als EU-Ausländer und wenn du in Spanien wohnst oder auch nur zum Urlaub da bist, übst du automatisch dein Freizügigkeitsrecht aus. Jedes Land handhabt es nicht anders, sondern das EU-Recht gilt in allen Ländern und muss überall einheitlich umgesetzt werden. Zur Umsetzung gibt es sogar eine eigene Richtlinie, die besagt, was, wann, wie, wo ein Schengenvisum für Gatten eines Unionbürgers ausgegeben werden müssen.
Ein Schengen BESUCHsvisum MUSS deiner Freundin jedoch nicht erteilt werden, ein SchengenEHEGATTENvisum jedoch schon. Undzwar ohne jegliche Verpflichtungen, Sprach- und Gehaltsnachweise etc. Das besagt das EU-Gesetz. Von daher: wäre es für deine Gattin einfacher einzureisen, wenn du im EU-Ausland bist. Doch wenn ihr in Deutschland leben wollt, wird sie ja früher oder später Deutsch lernen müssen, von daher muss man natürlich abwägen, ob es nicht doch sinnvoll ist, jetzt schon Deutsch zu lernen. Und A1 ist wirklich nicht viel.