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Hallo zusammen,
wer kann weiterhelfen. Leider wurde unser Antrag auf ein Schengen-Visum für einen Besuch bis zu 90 Tagen, von der deutschen Vertretung in Havanna abgelehnt.
Als Begründung würde angeführt, es seinen keine stichhaltigen, zwingende Gründe für einen Besuch angeführt worden und zum anderen, bestünden Zweifel an einer Rückkehr, nach Ablauf des Visums.
Dazu habe ich folgende Fragen.
1. Was sollen wir noch anführen als Beweggründe? Wir kennen uns seit über einem Jahr, schreiben und telefonieren (WhatsApp) täglich. Ich habe zwei Urlaube bei meiner Freundin in Kuba verbracht. Die benötigten Unterlagen (Verpflichtungserklärung, Reiseversicherung usw. waren alle vollständig vorgelegt. ) Als Grund haben wir angegeben, dass der Besuch des besseren kennen Lernens dienen soll.
Zum anderen Ablehnungsgrund, kann ich nur einwenden, dass meine Freundin zwar nicht berufstätig ist, aber soziale eingebunden ist, eine minderjährige Tochter zu versorgen hat und ein eigenes Haus besitzt. An mangelnder Rückkehrwilligkeit zu zweifeln, erscheint mir unplausibel.
Deshalb meine konkrete Fragen.
1. Wie sehen die Erfolgsaussichten, bei einem derzeit noch fristgerechtem Einspruch aus? Hat diesen schon jemand erfolgreich durchgesetzt? Oder ist mit einer negativen Bewertungen auch für künftige Anträge zu rechnen?
2. Was können wir beachten, um beim nächsten Versuch ( in 6 Monaten), einen positiven Bescheid zu erhalten?
Danke für Eure wünschenswerteweise hilfreichen Antworten.
wer kann weiterhelfen. Leider wurde unser Antrag auf ein Schengen-Visum für einen Besuch bis zu 90 Tagen, von der deutschen Vertretung in Havanna abgelehnt.
Als Begründung würde angeführt, es seinen keine stichhaltigen, zwingende Gründe für einen Besuch angeführt worden und zum anderen, bestünden Zweifel an einer Rückkehr, nach Ablauf des Visums.
Dazu habe ich folgende Fragen.
1. Was sollen wir noch anführen als Beweggründe? Wir kennen uns seit über einem Jahr, schreiben und telefonieren (WhatsApp) täglich. Ich habe zwei Urlaube bei meiner Freundin in Kuba verbracht. Die benötigten Unterlagen (Verpflichtungserklärung, Reiseversicherung usw. waren alle vollständig vorgelegt. ) Als Grund haben wir angegeben, dass der Besuch des besseren kennen Lernens dienen soll.
Zum anderen Ablehnungsgrund, kann ich nur einwenden, dass meine Freundin zwar nicht berufstätig ist, aber soziale eingebunden ist, eine minderjährige Tochter zu versorgen hat und ein eigenes Haus besitzt. An mangelnder Rückkehrwilligkeit zu zweifeln, erscheint mir unplausibel.
Deshalb meine konkrete Fragen.
1. Wie sehen die Erfolgsaussichten, bei einem derzeit noch fristgerechtem Einspruch aus? Hat diesen schon jemand erfolgreich durchgesetzt? Oder ist mit einer negativen Bewertungen auch für künftige Anträge zu rechnen?
2. Was können wir beachten, um beim nächsten Versuch ( in 6 Monaten), einen positiven Bescheid zu erhalten?
Danke für Eure wünschenswerteweise hilfreichen Antworten.