Die in den USA geltenden juristischen, haftungsrechtlichen/finanziellen Schadensersatzforderungen und deren Durchsetzbarkeit kann ich nicht einschätzen, aber vermutlich werden sich zahlreiche erfolgsabhängig zu honorierende US-Anwälte darum balgen, wer hier als Rechtsanwalt die Schadenersatz-Interessen der Angehörigen vertreten darf. Nur weil die Angehörigen des Unfallopfers in Cuba leben, ändert das m.E. nichts an den finanziellen Schadenersatzansprüchen der Hinterbliebenen gegenüber dem Unfallverursacher gegenüber einem vergleichbaren Unfall mit Unfallsopfer-Angehörigen, die statt in Cuba ebenfalls in den USA leben. Sonst wär’s übrigens ja auch ein Riesen-Politikum für die US-Medien a la „Menschen zweiter Klasse“. Juristisch durchzusetzen wird‘s wahrscheinlich komplizierter „von Cuba aus“, aber US-Anwälte arbeiten ja üblicherweise erfolgsabhängig.