Zensur ist eine staatliche Maßnahme.
Beides irgendwie richtig, je nach Definition. Im rechtlichen Sinne, beispielsweise im Grundgesetz, bezieht sich Zensur rein auf staatliche Zensur. Die allgemeine Wortbedeutung schließt aber auch andere Zensur ein, z. B. Selbstzensur.Definitiv falsch, da es natürlich auch nichtstaatliche Zensur gibt.