nico_030
Cubano
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Fazit: Correktiv hat 2/3 der Klage zu Nebenkriegsschaplätzen gewonnen, die wesentlichen Punkte der Correktiv-Recherche blieben vollkommen unangetastet. Dagegen hatte man nichtmal geklagt, egal was Fake-NiUS & Co. daran zu deuteln versuchen....
Gericht verbietet Correctiv Falschbehauptung – Portal muss Passage löschen
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen, weil in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ falsch über einen Teilnehmer berichtet wurde. Der Jurist Ulrich Vosgerau hatte eine Klage eingereicht.Wie die Pressekammer des Landgerichts Hamburgs am heutigen Dienstag entschied, muss Correctiv eine Behauptung über den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau unterlassen, die die Medienplattform in ihrem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ vom 10. Januar aufgestellt hatte.
Darin hatte sie unterstellt, Vosgerau hätte in seinem Vortrag zum Thema Briefwahl dazu aufgerufen, möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden einzureichen, je mehr, desto besser. Und das, obwohl Vosgerau auf Anfrage von Correctiv vor Erscheinen des Textes erklärt hatte, das Gegenteil sei der Fall gewesen: Er habe vielmehr gesagt, es komme gerade nicht auf die Zahl der Beschwerden an, sondern darauf, dass sie gut begründet seien.
Correctiv verdrehte seine Aussage also ins Gegenteil, um dem Juristen zu unterschieben, er wolle wohl generell Wahlergebnisse in Frage stellen. „Dies ist prozessual unwahr“, stellt das Landgericht Hamburg dazu fest. Correctiv habe die Behauptung im Prozess auch nicht belegen können: „Die Antragsgegnerin hat nicht konkret dazu vorgetragen, in welcher Weise sich der Antragsteller hierzu während der Veranstaltung geäußert habe und ist damit ihrer Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast nicht nachgekommen.“
Gericht verbietet Correctiv Falschbehauptung - Portal muss Passage löschen - Apollo News
In einer Klage des Juristen Ulrich Vosgeraus gegen das Medienunternehmen Correctiv hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Dienstag eine ...
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