WilliCartagena
Kubakenner
Bla bla bla - letztlich bleibt es in der Entscheidungsgewalt und der Argumentation von der Deutschen Botschaft in Habana.
Da beißt die Maus keinen Faden ab (Der Spruch war doch so, oder )
Ja, das glauben viele.
Wer aber mit einer Entscheidung der deutschen Botschaft (egal welchen Landes) nicht einverstanden ist und vor dem deutschen Verwaltungsgericht dagegen klagen will, der muss den deutschen Aussenminister (zur Zeit: Bundesaußenminister Steinmeier) verklagen.
@Salsero: DER ist zustaendig...