nico_030
Cubano
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Wir hatten solche Richter vor 1945 auch. Roland Freislers Volkgerichtshof.Wo ist das Verleumdung? Ich glaube da hast Du etwas nicht richtig mitbekommen. Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen (2 E 1194/19 Me)
darf Höcke als Faschist bezeichnet werden.
Es sei denn es ist Strafbar. Die Frage in deinem Fall ist die Verjährungsfrist und ob sich vorher der politische Wind dreht.Du bist doch sonst so sehr für die freie Meinungsäußerung.
Dummerweise ist ja die Gerichtsbarkeit dann immer noch nicht unabhängig, politisch Weisungsgebunden. Ich wäre vorsichtig.
Welche Strafe habe ich denn Deiner Meinung nach dafür verdient?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Von einem Weisungsgebunden Inlandsgeheimdienst, den es so in keinem westl. Land gibt.Wenn auch der thüringische Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde.
Ohne funktionierende Gewaltenteilung. Dem Entscheidendem Merkmal einer DemokratieNoch leben wir in einer (Schein) Demokratie
Du solltest das mit den legalisierten Drogen nicht so übertreiben.auch wenn, einige schon wieder beginnen, von einer 1000Jährigen Zukunft zu träumen.
Nicht wenn es strafbar wird.Und meine Meinung darf ich doch sehr wohl getrennt von meiner Arbeit als Moderator äußern.
Ein Recht das du übrigens hier im Forum mehrfach verweigert hast.
Du hast mich angezählt wegen dem furchtbarem Begriff: selten dämlich.
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