Hallo Ibi,
da du mich mit deiner Aussage über die nochmalige Beglaubigung der Dokumente nach dem übersetzen durcheinen beeidigten Übersetzer etwas verunsichert hast, habe ich beim Landgericht angerufen. Die Aussage dort war: Eigentlich nicht, es liegt aber in der Entscheidung der Botschaft und des jeweiligen Sachbearbeiters. Dieses kann laut Landgericht auch mal täglich geändert werden.
Hab daraufhin der kubanischen Bltschaft in Berlin geschrieben. Und weisst du was, natürlich wollen die es so!
Also müssen die Papiere nach dem übersetzen zu einem Notar, der die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Dann müssen die Papiere erneut beglaubigt werden. Ob dies nun durch das Landgericht erfolgt oder wieder an das Regierungspräsidium muss weiss ich. im Moment noch nicht. Erst nach diesem ganzen hin und her kannst du die Papiere an die Botschaft senden.
Was für ein hin und her!!!!!!! Zum verzweifeln!
Liebe Grüsse
sunny
da du mich mit deiner Aussage über die nochmalige Beglaubigung der Dokumente nach dem übersetzen durcheinen beeidigten Übersetzer etwas verunsichert hast, habe ich beim Landgericht angerufen. Die Aussage dort war: Eigentlich nicht, es liegt aber in der Entscheidung der Botschaft und des jeweiligen Sachbearbeiters. Dieses kann laut Landgericht auch mal täglich geändert werden.
Hab daraufhin der kubanischen Bltschaft in Berlin geschrieben. Und weisst du was, natürlich wollen die es so!
Also müssen die Papiere nach dem übersetzen zu einem Notar, der die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Dann müssen die Papiere erneut beglaubigt werden. Ob dies nun durch das Landgericht erfolgt oder wieder an das Regierungspräsidium muss weiss ich. im Moment noch nicht. Erst nach diesem ganzen hin und her kannst du die Papiere an die Botschaft senden.
Was für ein hin und her!!!!!!! Zum verzweifeln!
Liebe Grüsse
sunny