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Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland

Hallo Ibi,

da du mich mit deiner Aussage über die nochmalige Beglaubigung der Dokumente nach dem übersetzen durcheinen beeidigten Übersetzer etwas verunsichert hast, habe ich beim Landgericht angerufen. Die Aussage dort war: Eigentlich nicht, es liegt aber in der Entscheidung der Botschaft und des jeweiligen Sachbearbeiters. Dieses kann laut Landgericht auch mal täglich geändert werden.

Hab daraufhin der kubanischen Bltschaft in Berlin geschrieben. Und weisst du was, natürlich wollen die es so!
Also müssen die Papiere nach dem übersetzen zu einem Notar, der die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Dann müssen die Papiere erneut beglaubigt werden. Ob dies nun durch das Landgericht erfolgt oder wieder an das Regierungspräsidium muss weiss ich. im Moment noch nicht. Erst nach diesem ganzen hin und her kannst du die Papiere an die Botschaft senden.

Was für ein hin und her!!!!!!! Zum verzweifeln!

Liebe Grüsse
sunny
 
Hi Sunny;

ganz so schlim ist es dann doch wieder nicht.
Das Langgericht beglaubigt direkt, dass der Übersetzer zugelassen ist.
Also nicht erst zum Notar; der Übersetzer macht nen Knick in das Papier und stempelt und unterschreibt.
Dann zum Landgericht die bestätigen dass der Übrsetzer von ihnen vereidigt wurde / ist.
War ich heute....

Danach ist Botschaft...
 
Ibi da sind wir ja gleich weit! Warte auch gerade auf meine Dokumente. Hätten eigentlich schon eintreffen sollen.

Als kleine Info noch: Die kubanische Botschaft möchte gemeinsam mit den Dokumenten eine Passkopie sowie die Angabe deiner Adresse und Telefonnummer. Zudem musst du einen Rückumschlagumschlag mit deiner Adresse und mit 3,60€ Briefmarken, frankiert als Übergabeeinschreiben beilegen.


Liebe Grüsse
sunny

http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/ConsularServices.aspx

WICHTIGE MITTEILUNG

Für Formalitäten auf dem Postwege senden Sie bitte einen frankierten Rückumschlag mit Briefmarken im Wert von 3,65 Euro
 
Hi Ibi!
Na die wissen dann aber schon mal genau wieviel Porto sie möchten oder? Jedes mal ein anderer Betrag. Danke aber für den Hinweis!
Meine Papiere sind leider immer noch nicht da. Warte schon händeringend!!!

Komisch das du nicht zum Notar musstest. Ich habe heute nochmals beim Landgericht und beim Dolmetscher angerufen. Aussage von beiden war erst der Gang zum Notar und dann zum Landgericht. Kann es denn so unterschiedlich sein? Würde mir den Notar natürlich auch gerne sparen, kostet wieder extra Geld und Zeit!

Wann ist denn bei euch die Hochzeit geplant bzw. wieviel Zeit bleibt dir noch? Hast du eine Ahnung wie lange die Bltschaft sich mit den Papieren Zeit lässt?

Liebe Grüsse
sunny
 
Sag mal Ibi, wie schnell ging denn dann bei dir die Übersetzung wenn du das heute schon fertig zum Landgericht gebracht hast?
Hat der Übersetzer das am selben Tag gemacht?

Liebe Grüsse
sunny
 
Kann sein, dass das mit dem Beglaubigen bundeslandabhängig ist.

Hier im Land der kurzen Wege geht das alles fix weil ist alles in einer Stadt (Einwohnermeldeamt, Innenministerium, Landgericht im Radius von 2,5 km) und damit nur um die Ecke... d.h. wenig Postversand dazwischen...

Übersetzung hat 2 Tage gedauert auch ohne Post weil liegt aufm Weg
Langericht gestern hingebracht, heute abholen..

Bei der Botschaft hab ich was gelesen, dass das wenige Tage dauert.... muss ich nochmal nachschauen..
 
Hallo Ibi,
hab heute mal bisschen die Ämter beschäftigt und nachgefragt wie das mit dem Notar ist. Ist tatsächlich Bundesland abhängig.
Bei mir wird die Beurkundung durch den Notar benötigt. Die Botschaft habe ich auch nochmals angeschrieben, die sagen nichts von der unterschiedlichen Aufteilung über die Bundesländer sondern begründen die Sache mit dem Notar wir folgt:

Ob ein Notar noch vor dem Landgericht eine Bestätigung abgeben muss, hängt vom Charakter des Dokuments ab, wenn es z.B. kein Original ist, sondern nur eine Zweitschrift. In so einem Fall würde dann das Landgericht den Notar bestätigen. Eine Endbeglaubigung durch das Landgericht ist für das Konsulat ausreichend, vorausgesetzt die Unterschrift und der Stempel vom Landgericht sind im Konsulat hinterlegt.

Wir die Übersetzung nun als Zweitschrift oder als Original gesehen? Bin mir da nicht sicher...
Wie dem auch sei, laut dem für mich zuständigen Landgericht benötige ich den Notar. Also machen wir mal und husch,husch zum Notar heisst es für mich jetzt.

Liebe Grüsse
sunny
 
Tel. Auskunft Botschaft Berlin:

Frage: Kann ich Verrechnungsscheck oder Überweisen und wenn ich überweisen will wie sind die Bankverbindungsdaten der Kuban. Botschaft Bonn? In Bonn ist niemend erreichbar ist und die Website offline ist:

Antwort: Sie müssen Überweisen, Bar oder Verrechnungsscheck geht nicht!
Erfagen Sie bitte die Bankverbindungsdaten der Botschaft in Bonn
 
auf der Website des Auswärtigen Amtes findet man:

http://www.cubadiplomatica.cu/bonn/EN/Home.aspx

ich kann nur sagen lachhaft bzw. bemitleidenswert. Ich dachte zuerst es liegt am Browser oder ich hätte die automatische Übersetzung eingeschschaltet oder ich hätte nen Virus aufm Rechner.

setzt man die Sprache auf espanol und schaut unter Menuepunkt: Oficina Diplomática

http://www.cubadiplomatica.cu/bonn/ES/OficinaDiplomática.aspx

findet man oh Wunder:

Adresse: 22-24 Kennedy

53175 Bonn

Telefon: (O228) 3090

e-Mail: recep-od-bonn@botschaft-kuba.de






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WICHTIG !!!

Seit dem 9. September 2013 werden KEINE PERSÖNLICHEN SCHECKS jeglicher Art akzeptiert.
Der Tarif für BEZAHLUNG DER ARBEITEN KEINE persönliche, AUF ALLEN STUFEN VIA MAIL LASTEN AN JEDER DER KLAEGER, auch wenn jede kleine SEA. BEI VERFAHREN IN Person durchgeführt an der Diplomatischen OFFICE keine personenbezogenen STEP kostenlos an minderjährigen oder behinderten VOR GERICHT ERKLÄRT, DIE VON EINER DER Eltern oder Erziehungsberechtigten vertreten sein.

sowie die Bankdaten:

Kontoinhaber: Botschaft von Kuba
Kontonummer: 0229788702
BLZ: 37080040

IBAN : DE58 3708 0040 0229 7887 02

BIC: DRESDEFF370

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Gut was das jetzt im Detail heissen soll weiss ich immer noch nicht.... :rolleyes::confused:;)
Aber das mit den Schecks könnte stimmen

unter Menuepunkt servicios ist alles auch nochmal auf spanisch halbwegs verständlich bis widersprüchlich erklärt

Aber im Großen und Ganzen ist das ne Zumutung bis ins Detail!
:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohhh Ibi, jetzt mal ernsthaft...die machen einen doch wahnsinnig oder?
Ich sag's ja, da kriegste keine vernünftige Info oder Antwort!

Bist du denn in den alten Bundesländern (darf man das eigentlich noch so sagen) ansässig oder warum musst du das ganze nach Bonn senden? Ich hatte auch schon auf der Homepage versucht rauszufinden ob es eine Vorschrift gibt ob das ganze nach Bonn oder Berlin muss...Pustekuchen, da steht nicht wirklich viel.

Ja, das mit der Homepage deutsch/spanisch ist mir auch schon aufgefallen. Eine Zumutung der Verein!
Wenn du eine Email nach Berlin schreibst, kriegste aber eigentlich super schnell eine Antwort. Meist schon ein paar Stunden später. Nur zur Info falls du nochmals die Muse findest und vielleicht schreiben magst.

Email: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de

Ich versteh den von dir gesendeten Text auch nicht!!!!!!

Liebe Grüsse
sunny
 
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