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Verpflichtungserklärung

Franzl

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13 Juli 2018
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Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und habe eine Frage zur einer Einladung.
Meine Frau und ich würden gerne eine nette Kubanerin zu uns einladen.
Wir haben alles gemacht was das Amt (Landkreis Kelheim) wollte und nun soll es angeblich an der Pfändungsfreigrenze scheitern.
Wir haben die Verpflichtungserklärung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und die Flugtickets reserviert.
Die Kubanerin würde ca 4 Wochen bei uns (eigens Haus) bleiben.
Gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit ?
Kann uns evtl jemand weiter helfen bzw einen Rat geben ?
Danke im voraus :)
Gruß Franz
 
Willkommen erst einmal! Pfändungsfreigrenze??? :confused: was soll das denn heißen?!
Das kommt mir irgendwie komisch vor, wenn Ihr sogar ein eigenes Haus habt?!
Normalerweise scheitert's an der nicht vorhandenen Rückkehrbereitschaft der Kubaner (also z.B. wenn sie keine Arbeit, keinen Besitz, keine Familie hätte o.ä.)
Wurde das von der Ausländerbehörde so kommuniziert? Ich würde nochmal nachhaken!
Selbst ich, ohne regelmäßiges Einkommen und ohne Besitz in Form von Wohnung, Auto o.ä. konnte meinen damals noch Freund jetzt Mann einladen!
 
Jetzt bin ich schlauer geworden, ich mir alles schriftlich geben lassen .
Das zu bekommen hat nerven und Geld gekostet.
Bei der Pfändungsfreigrenze(Pfg) spielen mehrere Faktoren zusammen:
Das heißt wenn ein Ehepartner unter 930.-€ netto verdient muss der andere dies ausgleichen und das wird von seinem Verdienst abgezogen.
Beispiel:
Frau verdient 900.-€ unter 930.-€ = 0.-€
Mann verdient 2200.-€ minus2xPfg1860.-€ = 340.-€ Restverdienst
Dann noch der SH-Satz berechnen und dann hat man verloren.
Dieses Berechnungsgesetz ist zum 01.07.2018 in Kraft getreten.
Wir fliegen demnächst nach Havanna mit sämtlichen Unterlagen und gehen mit der Dame in die Botschaft und reichen eine Einladung ein.
 
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