Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

In Kuba einwandern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

el-cheffe

Administrator
Registriert
12 Dez. 2010
Beiträge
2.803
Punkte Reaktionen
527
Ort
München
Das es nicht so einfach ist in Kuba einzuwandern sollte sich schon herumgesprochen haben. Meinem jetzigen Kenntnisstand nach, ist es nicht möglich Kubaner zu werden. Entweder man wird als einer geboren oder eben nicht. Das mit dem Einwandern selbst, erfordert auch gewisse Voraussetzungen. Grundsätzlich ist es nur möglich wenn man mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet ist, der seinen ständigen Wohnsitz auch dort hat.
Desweiteren sind der kubanischen Botschaft in Deutschland dafür weiterhin nötig:


Der Antrag muss im Konsulat in Berlin bzw. Bonn persönlich gestellt werden

Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung vorzulegen:


  • Die in Kuba ausgestellt kubanische Heiratsurkunde

  • Meldebescheinigung und deren Übersetzung

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (AIDS- und Toraxuntersuchung) und dessen Übersetzung

  • Polizeiliches Führungszeugnis und dessen Übersetzung

  • Internationale Geburtsurkunde

  • Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Beglaubigung des deutschen Originals) und dessen Übersetzung

  • Man muss ein Konto in Kuba mit mindestens 5000 € zu eröffnen.

  • 2 Passfotos und Fotokopie des Passes, die vom Konsulat legalisiert wird.

  • Gründe, weshalb der ständige Wohnsitz in Kuba beantragt wird (persönliches Schreiben)

  • In Kuba von einem Notar ausgestellte und beglaubigte Wohnbescheinigung

  • Arbeitsbescheinigung, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (persönliches Schreiben)

Weitere vorgehensweise:


  • Das polizeiliche Führungszeugnis muss vom Generalbundesanwalt in Bonn vorbeglaubigt werden.

  • Die Meldebescheinigung und die internationale Geburtsurkunde müssen durch eine Regierungsbehörde z.B. Standesamt vorbeglaubigt werden.

  • Alle deutschen Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden und die Übersetzungen anschliessend vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
Dokumente die in Kuba ausgestellt wurden müssen nicht übersetzt, nicht vorbeglaubigt und nicht legalisiert werden. Alle deutschen Dokumente und die Übersetzungen werden vom kubanischen Konsulat legalisiert. Pro Legalisierung werden 100,00 € in Rechnung gestellt. Von in Deutschland geborenen Kindern ist eine vorbeglaubigte internationale Geburtsurkunde notwendig

Anlage: Direkter Link um das Formular von der Botschaft runterzuladen:
Wohnsitznahme in Kuba .doc (externe Seite)
Anhang anzeigen Wohnsitznahme in Cuba.DOC (intern als Anlage)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben