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Flugticket

Sonnenblume25

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28 Juli 2017
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Hallo zusammen!

Ich habe vor, am 25.10.2017 nach Kuba zu reisen. Das Hinflugticket habe ich bereits gebucht.
Ich habe weiterhin vor, mich ca. 60 Tage in Kuba aufzuhalten (ich weiß, dass ich eine Verlängerung bzw. alles über 30 Tage bei der Immigration vor Ort beantragen muss...).

Meine Frage bzw. mein Anliegen ist folgendes: Muss ich direkt ein Weiter-/Rückflugticket für den Ablauf nach den 30 Tagen vorlegen können (in meinem Fall 25.11.2017) oder kann ich auch ein Weiter-/Rückflugticket vorlegen, dass aber erst z. B. 60 Tage nach Einreise ist (in meinem Fall 25.12.2017)?

Falls mir jemand weiterhelfen könnte, würde ich mich riesig freuen =)

Danke im Voraus
 
Bei der Inmi wollen sie auch das definitive Rückflugdatum sehen.
 
Hallo La Vispa!

Das weiß ich ja, nur meine Frage ist, darf das Rückflugticket auch auf ein Datum 2 Monate später nach Einreise anstatt einen Monat später ausgestellt sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum nicht? Du darfst insgesamt 3x30 Tage bleiben, und musst - in deinem Fall - 1x , nach 30 Tagen (besser 3 Tage vorher) verlängern.
 
Laut auswärtigem Amt darf man als nur Tourist nur bis zu 60 tage bleiben, aber nicht 90.

Danke dir!
 
Info scheint veraltet zu sein... ich hab heuer schon 2x verlängert... ruf sicherheitshalber bei der Botschaft an, ich denke nicht, dass sie das aktuell "zurückgesetzt" haben.
 
Hey, ich kann bestaetigen, was la Vispa sagt, man kann 2 x verlaengern, darf also insgesamt 90 Tage in Kuba bleiben, aber bei der 2. Verlaengerung muss man das Rueck- oder Weiterflugticket vorlegen.
ich hatte vorher auch unterschiedliche Informationen bekommen, selbst die kubanische Botschaft in Bonn hatte geschrieben, es waeren 60 Tage!! aber durch die Infos von einer netten Forumsteilnehmerin, wusste ich, dass es insgesamt 90 Tage sind. Wichtig sind jeweils Krankenversicherung und Bestaetigung der Unterkunft fuer den Tag an dem Du bei der Inmi bist... und die sellos, die Du bei der Bank kaufen musst.
 
...ach so, um ganz sicher zu gehen, habe ich bei meiner 1. Verlaengerung direkt da nochmal nachgefragt bei der Inmi, und die haben das genau so gesagt, dass man noch mal verlaengern kann, aber dann eben mit Bestaetigung des Flugs
 
Danke euch beiden :)
Dann wäre es schon schön, wenn das auswärtige Amt auch mal die Infos aktualisiert, sind halt etwas irreführend. Aber gut, wird schon früher oder später
 
ich hatte irgendwie den Eindruck, dass da manch einer nicht will, dass das so deutlich wird... dass die Infos bewusst irreführend sind... also wenn ich selbst von der kubanischen Botschaft in Bonn eine falsche Information bekomme?!???????
 
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