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Erbschaft regeln

steinlaurel

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11 Juli 2019
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Ich will meiner kubanischen Bekannten, die ich seit mehreren Jahren finanziell unterstütze, bei meinem Ableben eine namhafte Summe vererben. Gibt es die Möglichkeit einer Stiftung, die von diesem Vermögen regelmässig Beträge nach Kuba überweist? Wer hat Erfahrung in dieser Sache und kann mir Tipps geben?
 
Ich weiss ja nicht aus welchem Land du kommst, aber in der Schweiz ist das z.b. sehr einfach eine Stiftung zu gründen. In deinem Fall wäre das eine Familienstiftung, mit einer Mindestanlage von 50000 CHF. Die Statuten und Details e.g steuerliche Behandlung, kann dir ein Anwalt ausarbeiten und die Beglaubigung macht ein Notariat. Stiftungen(Trust) werden in CH auch sehr vertraulich behandelt, ähnlich wie Nummernkonten und es gibt Banken und andere Institute die darauf spezialisiert sind und das abwickeln .
Wie gesagt, dass gilt für CH. In DE oder AT mag das völlig anders aussehen.
 
Habe beruflich „Erfahrung in dieser Sache“, aber eine ausführliche Antwort würde den Rahmen hier im Forum sprengen. Das sind bei Stiftungen komplexe zivil-, stiftungs- und steuerrechtliche Themen, schon innerhalb Deutschlands, aber erst recht mit Auslandsbezug.

Grob zusammengefasst: wenn das zu vererbende Vermögen nicht wirklich hoch (=mindestens 7-stellig) ist und kein Betriebsvermögen beinhaltet und Gemeinnützigkeit nicht als Stiftungszweck im Vordergrund steht, lohnt es sich ohnehin praktisch nie, über eine Stiftung nachzudenken. Ein Stiftungszweck „Unterstützung einer Cubanerin zur Umgehung etwaiger erbschafts-/ schenkungssteuerlicher Nachteile“ scheidet jedenfalls aus, sowas funktioniert nicht.

Zivilrechtlich ließen sich die monatlichen Zahlungen stattdessen auch über einen von Dir beauftragten Testamentvollstrecker beauftragen. Du vererbst Betrag x an die Erbin, dieser Betrag wird für eine bestimmte Dauer vom Testamentvollstrecker in Deinem Sinne für die Erbin verwaltet, der dann die monatlichen Zahlungen veranlasst. Als Testamentvollstrecker kann von Dir jeder geschäftsfähige Volljährige beauftragt werden, muss nicht ein Anwalt, Notar o.ä. eingesetzt werden.

Eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland liegt vor, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. In diesem Fall unterliegt der gesamte, weltweite Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer, auch wenn das Erbe an eine in Cuba lebende Erbin geht. Wenn Ihr nicht verheiratet seid: Freibetrag 20.000 € (alle 10 Jahre erneut möglich), darüber 30% (über 6 Mio €: 50%). Schenkungen zu Lebzeiten werden steuerlich wie Erbschaften behandelt. Ob es in Cuba Erbschafts-/Schenkungssteuer gibt, weiß ich nicht - vermutlich jedenfalls kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Da gibt‘s sicher unkompliziertere (um nicht zu sagen: kreativere) Möglichkeiten, Deine Bekannte in Cuba zu unterstützen … .
 
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