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Einladung für Kubanische Staatsbürger | Regelung vor Januar 2013!

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el-cheffe

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Die Anforderungen haben sich geändert. Unten stehende Zusammenfassung dient nur noch dem Festhalten der früher geltenden Gegebenheiten.

Aktuelle Infos unter: Kubaforum, Kuba Infoseite

Um einen kubanischen Staatsbürger nach Deutschland einzuladen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die hier genannten Anforderungen gelten nur, wenn man nicht mit der einzuladenden Person verheiratet ist. Die Kosten für die Einladung belaufen sich auf 200,- Euro bei persönlicher Vorsprache, und 225,- Euro bei postalischer Beantragung. Die Bezahlung muss im voraus und per Verrechnungsscheck oder mit Bargeld erfolgen. Das überweisen des Betrages ist ausnahmslos nicht möglich. Sollte der Antrag per Post gestellt werden muss eine persönlich unterschriebene Ausweiskopie und ein Adressierter und frankierter Rückumschlag beiliegen.

Für Einladungen die eben ohne jegliches Verwandtschaftsverhältnis zu Stande kommen ist vor einem Notar folgende Eidesstattliche Erklärung abzugeben:

  • Vor- und Familienname, Familienstand, Nationalität, Geburtsort und -datum, aktuelle Anschrift, derzeitige Beschäftigung.
  • Vor- und Familiennamen, Familienstand, Personalausweis-Nr. (Carnet de Identidat), Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Nationalität, Beruf und derzeitige Beschäftigung des Eingeladenen sowie die Vor- und Familiennamen von dessen oder deren Eltern.
  • Den Anlass der Einladung.
  • Die genaue Bezeichnung des Freundschafts Verhältnisses zu jedem Eingeladenen.
  • Die Aufenthaltsdauer des Eingeladenen in Deutschland
  • Das man als Einladender, während der gesamten Dauer des Aufenthalts des Eingeladenen für diesen vollumfänglich und in jeder Hinsicht sorgt und für ihn eine Kranken- und Haftpflichtversicherung abschließt.
  • Das man sich als Einladender zur Übernahme sämtlicher mit dem Aufenthalt und der Rückreise des Eingeladenen verbundenen Kosten verpflichtet, wie der Übernahme der Unterkunfts- und, Verpflegungskosten, der Kosten für die Rückreise bzw. Rückführung des Eingeladenen und der Visakosten. Außerdem ist zuzusichern, dass man in der Lage ist diese Verpflichtungen zu erfüllen.

Das Formular welches als Anlage 1.1 (Anhang anzeigen Vorlage - Einladung.pdf) beigefügt ist, kann als Vorlage für die Ausgestaltung der eidesstattlichen Erklärung herangezogen werden, muss aber als ein persönliches Schreiben umformuliert werden. (Was bedeutet, das man Stellen im Text wie; "Die einladende Person übernimmt..." ersetzt durch "Ich, Max Musterman übernehme...."

Diese so erstellte Eidesstattliche Erklärung und deren von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigte Übersetzung ins Spanische, muss dann vom Landgericht vorbeglaubigt werden.

Die anschließend im Konsulat ausgestellte und vom Konsul unterschriebene Einladung wird per e-Mail an die Internationale Anwaltskanzlei (Consultoría Jurídica Internacional – CJI) in Havanna geschickt. Nach Erhalt der Bestätigung von der CJI kann der Eingeladenen die notwendigen Formalitäten bei den kubanischen Migrationsbehörden erledigen – Passbeantragung, Ausreiseantrag (Permiso de Viaje).

Eine Einladung wird jeweils nur für einzige Reise ins Land des Einladenden ausgestellt. Sie hat eine Gültigkeit von einen Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Einladungsdokuments im Konsulat.

Der Eingeladene muss volljährig sein. Minderjährige bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung beider leiblicher Elternteile mittels einer eigenen notariellen Erklärung (Consentimiento).

Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gastgeber in Deutschland sich bei den zuständigen Behörden am jeweiligen Wohnort (Ausländerbehörde) erkundigt, welche Formalitäten bei den deutschen Behörden erforderlich sind, damit der eingeladene kubanische Bürger bei der Deutschen Botschaft in Havanna das Einreisevisum beantragen kann. Dies ist eine Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung (z.B. von ERV, ADAC). Weitere Informationen stehen unter www.havanna.diplo.de zur Verfügung.
Diese Dokumente müssen vom Einlader zum Gast nach Kuba gesandt werden.

Der Eingeladene benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visum etc. Überweisungen können von ihrer oder über die Commerzbank/Dresdner Bank abgewickelt werden (auch wenn der Adressat über kein eigenes Konto verfügt).

TIPP: Bevor man beginnt alle für die Einladung nötigen Papiere zu besorgen, sollte sich der kubanische Staatsbürger um das Schengen Visum bemühen. Wenn es nämlich trotz Remonstration nicht erteilt wird, spart man sich eine Menge Zeit und Geld!

Kontaktadresse für Bürger der alten Bundesländer:
Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn
Tel: 0228-3090 Fax: 0228-309244
e-mail: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de


Kontaktadresse für Bürger der neuen Bundesländer:
Botschaft der Republik Kuba
Konsularabteilung
Gotlandstrasse 15
10439 Berlin

Fax: (030) 44793091
E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8:30 – 11:30 Uhr
Mi.: 14:00 -16:00 Uhr
Tel.: (030) 44737023
Telefon. Informationen: Mo.-Fr. 14:00 – 16:00 Uhr

Anlagen (Originale der Kubanischen Botschaft in Deutschland):
1.1 Anhang anzeigen Vorlage - Einladung.pdf
1.2 Anhang anzeigen Einladung - Information.doc Informationen zur Einladung
 
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