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Als Asylbewerber seinen Pass in der kubanischen Botschaft beantragen!! evtl per Post?

Vanessa0909

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3 Juli 2014
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Hallo ihr lieben,

ich habe einen Freund der aus Kuba kommt und hier in Deutschland Asylbewerber ist. Jetzt möchte er seinen Reisepaß wieder beantragen. Wir wissen, das viele andere Asylbewerber (allerdings nicht aus Kuba) in Person in ihre Botschaft gegangen sind und die ganz normal den Pass beantragt haben, ohne Probleme. Dürften die einen Asylbewerber wenn er die Botschaft betritt einfach da behalten laut Gesetz? Ich mein die Menschen haben ihr Land verlassen aus verschiedenen Gründen, vielleicht toleriert das Kuba ja nicht. Aber ganz Legal als Asylbewerber mit einem Asylausweiß ist er hier seit einem Jahr.
Kennt sich jemand vielleicht aus, oder kennt einen Fall wie diesen? Das es für Ihn ein Risiko sein könnte. Oder geht das so einfach nicht!?

Lg Vanessa0909

Danke im Vorraus
 
Ja kenne ich und nein es gibt keine Probleme. Das einzige..... er muss sich die Genehmigung der für zuständigen Ausländer Behörde holen, um zu der für ihn zuständigen Botschaft/ Konsulat gehen zu dürfen.
 
Hallo. ich weiss es nicht genau, aber ich denke mal,
daß die Botschaft ihm nicht einfach so einen Reisepass ausstellen
werden. Könnte mir vorstellen, das sie bei "Asylbewerbern" sich bockig stellen!!
Aber auf dem Botschaftsgelände ihn festhalten? Denke ich nicht....
falko
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Falko: einmal cubano immer cubano!!!!!
kein Problem mit Asylbewerbern/ Emigrantes: bekommen Ihren Pass ohne Probleme!
War schon selber mit einem Asylanten / Emigranten in Bonn zwecks Pass-Neuantrag!
Wurde zugesandt nach Ausstellung, allerdings wollte die Ausländerbehörde dann Stress machen, weil die Passaustellung im Generalkonsulat in Paris stattfand und nicht im Konsulat in Bonn.

Erklärung: Nur Generalkonsulate dürfen Pässe ausstellen und das nächste war halt in Paris und nicht in Berlin oder Bonn.

Wichtig ist aber, dass er die schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde hat. (Wenn er noch im Asylverfahren ist!)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Da die cub. Regierung ja so stolz auf ihre revolutionären
Errungenschaften sind, hätte ich gedacht, das sie "Nestbeschmutzer"
nur um sie zu ärgern, sich bockig stellen.
falko
 
Genehmigung um wirklich ins Konsulat ohne Probleme reinzukommen? Also er und ich wussten nur das er eine Bestätigung braucht um halt in eine andere Stadt zu fahren. Hatte gedacht das reicht. lg und Danke für die Antwort!!
Er hatte ihn Berlin angerufen und die Frau sagte er sei nicht Registriert und wie er denn in Deutschland wäre. Aber das er einfach zu ihr in die Botschaft nach Berlin kommen sollte.
 
Also ich würde das Problem (wenn denn da eines existiert) eher darin sehen - wie beweist besagter Kubaner eigentlich, daß er derjenige ist, der einen Paß beantragt?
Klassischerweise muss man doch immer mit einem Packen Dokumente antanzen.
Oder hat er seinen alten Paß noch und er ist nur abgelaufen?
 
Seinen Paß hat die Ausländerbehörde, da er ja so wie ich es aus den Kommis von Vanessa rauslese noch im Asylverfahren ist,
@falko, ja die schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde, dass er zu dem für ihn zuständigen Konsulat fahren darf!
(alte bundesländer->; Bonn neue Bundesländer-> Berlin)

Die Registrierung wird direkt mitgemacht!
@Caney: ohne Pass wird er wohl kaum nach Deutschland gekommen sein!
Ist also ein Flüchtling....
Wenn er noch nicht in der Botschaft/Konsulat registriert ist, ist er also unter 2 Jahre hier....
Sieht nach ner möglichen Abschiebung aus, die vor Ablauf der 2 Jahre passieren kann.
Asyl für cubano ist sehr schwer zu bekommen, da er politisches kaum durchbekommen wird, aus ökonomischen Gründen ist auch schwer, gibt genug, die das probiert haben.

Von 20 cubanos, die im Jahr Asyl beantragen, bekommen max. 3 das bewilligt.
Der Rest hast es gerade so eben geschafft, die Zeit mit dem Asylverfahren so zu verschleppen, dass sie über die Wiederaufnahmezeit von Cuba, damals 6 Monate, dann wurde es auf 11 Monate verlängert und nun sind es 2 Jahre.

Ein Asylverfahren über 2 Jahre zu verschleppen ist kaum noch möglich.
 
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