1.) Meine Tochter bekam den kubanischen Reisepass ganz kurz nach der Geburt, gibt also kein Mindestalter.
2.) Wenn ein kubanischer Staatsbürger < 18 Jahre mit nur einem Elternteil ausreisen möchte, braucht er die notariell (!) bestätigte Erlaubnis des anderen, nicht mitreisenden Elternteils. Dies weiß ich aus zuverlässiger Quelle, die Regelung dient zur Vermeidung von „Kindesentführung“ durch einen der beiden Elternteile gegen den Willen des anderen Elternteils.
3.) Was ich nicht beantworten kann, sind die Erfordernisse für die unbegleitete Ausreise eines 16-jährigen Cubaners. Er braucht natürlich ein Visum, und vermutlich jedenfalls eine in Cuba notariell beglaubigte Erlaubnis beider Elternteile, dann wär‘s zumindest analog Punkt 2.).